Dorsten. .

Von Mai bis Juli macht eine Firma im Auftrag der Stadt Jagd auf Hunde, für die keine Steuern bezahlt werden. Wer seinen Vierbeiner nicht angemeldet hat, sollte das schleunigst nachholen, rät Stadtsprecherin Lisa Bauckhorn. Es ist wie bei Besitzern von Schweizer Schwarzgeldkonten: Die freiwillige Meldung erspart möglicherweise ein Bußgeld.

Beauftrag mit der Suche nach „Schwarzhunden“ wurde die Aachener Firma Adler Kommunalservice. Mitarbeiter des Unternehmens werden vom 7. Mai bis 13. Juli in der ganzen Stadt unterwegs sein, an Haustüren klingeln und die Bewohner fragen, ob sie einen Hund besitzen. Dorstener, die nicht angetroffen werden, bekommen ein Infoschreiben über die Steuerpflicht. Die Hundesucher können sich mit einer Legitimation der Stadt ausweisen, sind aber nicht berechtigt, Wohnungen zu betreten.

Bußgeld und Nachzahlung droht

Wer mit einem illegalen Hund erwischt wird, muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen: Es droht ein Bußgeld, möglicherweise auch eine Nachversteuerung für zurückliegende Jahre. Ob Hundehalter nach einer freiwilligen Meldung von Straf- und Nachzahlung verschont werden? Da hat die Stadt sich noch nicht festgelegt.

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Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den allgemeinen Haushalt. Da die Finanzlage „bekanntermaßen sehr angespannt ist“, sei die Stadt auf das Geld „angewiesen“, berichtet Lisa Bauckhorn. Immerhin: Vor zehn Jahren hat die Stadt einmal sogar mit der Hundesteuer mehr Geld eingenommen als mit der Gewerbesteuer.

In Dorsten waren am Mittwoch 5377 Hunde bei 4895 Haltern registriert. Mit dem Sparpaket zur Sanierung der Stadtfinanzen stieg die Steuer pro Tier zuletzt auf 108 Euro fürs erste, 120 fürs zweite und 132 Euro fürs dritte Tier, für bestimmte Rassen – oft „Kampfhunde“ genannt – ist jeweils der vierfache Satz fällig. 600 000 Euro bringt die Hundesteuer in die Stadtkasse.

Noch 2001 betrug die Einnahme nur 300 000 Euro. Eine erste Hundezählung damals brachte 70 000 Euro zusätzlich (die Aktion hatte sich damit im ersten Jahr bezahlt gemacht), weitere Erhöhungen und die Abschaffung von Ermäßigungen oder Befreiungen ließen den Betrag weiter wachsen.

In Dorsten gilt grundsätzlich die volle Steuerpflicht. Auch für Empfänger von Sozialleistungen gibt es keine Ermäßigung. von der Steuer befreit sind nur Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen oder die im Rettungs- und Katastrophendienst eingesetzt werden.