Kleve/Rees. . Gewerbsmäßiger Betrug: Mitbegründer der Robinson-Liste war als Zeuge in Kleve am Landgericht geladen.

Wie kam der Angeklagte aus Rees, dem gewerbsmäßiger Betrug in mehr als 9000 Vorfällen vorgeworfen wird, an die Adressen für seine potenziellen Kunden? In einem Fall jedenfalls vom Geschäftsführer des vom Angeklagten beauftragten Call-Centers. „Wir kannten auch die Kontodaten dieser Kunden. Das ist in der Branche absolut normal und selbstverständlich“, fuhr der Zeuge fort. „Das finde ich gar nicht selbstverständlich“, entgegnete Christian Henckel, Vorsitzender Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglieder für einen Verbraucherwerbeschutzverein angeworben und abkassiert und nicht wie versprochen vor unerlaubter Werbung am Telefon und per Post geschützt zu haben.

Der Call-Center-Geschäftsführer gab an, zwar einen Vertrag für die Kundenakquise mit dem Angeklagten geschlossen zu haben, nicht aber dessen Geschäftsmodell im Detail gekannt zu haben. Der Geschäftsführer, der selbst nicht im Call-Center saß, schloss aber nicht aus, dass einem seiner Mitarbeiter am Telefon Versprechungen herausgerutscht seien, die nicht im Verkaufsleitfaden standen. Der Zeuge berichtete zudem, dass er nach Aufgabe seiner Geschäftsbeziehung mit dem Angeklagten, ein Angebot von dessen Angestellten erhalten zu haben, ähnliche Werbeschutz-Geschäfte mit ihr weiterzuführen. „Dazu sollten Call-Center, mit denen sie eng zusammenarbeitete, eingebunden werden“, berichtete der Zeuge.

Als weiterer Zeuge war ein 70-jähriger Journalist aus München geladen, der die Robinson-Liste mitbegründet hat. Wie berichtet hatte der Reeser Verbraucherwerbeschutzverein angegeben, seine Kunden dort registriert zu haben. Der Zeuge wurde befragt, ob es überhaupt möglich sei, gewerbsmäßig Kunden eintragen zu lassen. „Nein“, sagte dieser. „Dies ist laut Nutzungsregel nicht erlaubt.“ Dennoch werde es immer wieder versucht. „Wir haben zu Beginn unserer Tätigkeit sogenannte Tools entwickelt, um dies zu unterbinden“, so der Zeuge. Einerseits würden E-Mail-Wegwerfadressen ausgesondert, andererseits Anmeldungen mit gleichen Telefonnummern und gleiche E-Mail-Adressen mit durchlaufenden Nummerierungen auf eine Liste gesetzt, erneut überprüft und im Verdachtsfall gelöscht.

Der Prozess wird am Dienstag, 9. April, 9 Uhr fortgesetzt.