Lünen. Das Gutachten zum tödlichen Verkehrsunfall auf der Dortmunder Straße (B 54) kurz vor Weihnachten unter Beteiligung eines Streifenwagens der Polizei liegt vor. Wie eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund gestern auf Anfrage sagte, kann dem Beamten keine fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.

Das Gutachten habe ergeben, dass der Fahrer des Polizeiwagens den Unfall nicht vermeiden konnte. Damit sei der Unfall strafrechtlich nicht relevant, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter.

Bei dem Verkehrsunfall auf der Dortmunder Straße (B 54) in der Nacht zum 21. Dezember 2012 war ein 50-jähriger Lüner Corsafahrer mit einem Polizeiwagen kollidiert und noch an der Unfallstelle verstorben. Das nunmehr vorliegende Gutachten bestätigt frühere Angaben der Polizei, wonach der "Corsa plötzlich aus einer Seitenstraße gefahren (kam), so dass der Fahrer des Streifenwagens eine Kollision nicht mehr verhindern konnte".

Mögliche Konsequenzen für Polizeibeamten

Der tödliche Verkehrsunfall könnte für den involvierten Beamten dennoch Konsequenzen haben. Der Grund: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht gegen den Beamten der "Vorwurf wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs" im Raum. Es werde geprüft, so die Staatsanwaltschaft, ob der Polizist den Streifenwagen aus dienstlichen Gründen benutzt habe oder nicht.
Zu den rechtlichen Folgen, die sich bei Bestätigung des Vorwurfs ergeben sollte, machte die Staatsanwaltschafts-Sprecherin gestern keine Angaben. Mit dem Untersuchungsergebnis zu dem Vorwurf könne frühestens in drei Wochen gerechnet werden, hieß es weiter.