Nachrodt-Wiblingwerde.
Auf das Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes ausgerechnet in der Nacht zum 1. Mai hätten die Verantwortlichen des Löschzugs Nachrodt wohl auch liebend gern verzichtet. Nun haben sie die undankbare Aufgabe, ihre rauchenden Besucher davon zu überzeugen, ihre Glimmstängel während der Feier vor der Lennehalle zu genießen.
Axel Boshamer, der für die öffentliche und Sicherheit zuständige Fachbereichsleiter im Amtshaus, informierte die Ratsmitglieder am Montag über die Auswirkungen des Gesetzes, das das Rauchen in öffentlichen Gebäuden weitgehend unterbinden soll. Ausnahmen seien kaum möglich, in Schulen gelte sogar ein erweitertes Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände, erfuhren die Politiker. Bei Veranstaltungen, bei denen das Schulgelände genutzt werde, können die Gemeinde jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen. In der Doppelgemeinde könnte das für Veranstaltungen des Heimat- und Verkehrsvereins ebenso betreffen wie den Weihnachtsmarkt.
Veranstaltungen müssen rauchfrei bleiben
Der erste Veranstalter, der auf die Einhaltung des Nichtraucherschutzes achten muss, ist jedoch die Freiwillige Feuerwehr, die am 30. April in der Lennehalle den Tanz in den Mai veranstaltet. Streng genommen, dürfte natürlich bis Mitternacht geraucht werden, weil das Gesetz ja erst am 1. Mai in Kraft tritt.
Axel Boshamer hat der Feuerwehr aber schon empfohlen, erst gar keine Aschenbecher in der Halle aufzustellen und stattdessen vor der Halle einen Raucherbereich zu schaffen, etwa durch ein Zelt. Grundsätzlich rate er allen Veranstaltern, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass ihre Veranstaltung rauchfrei sein müsse, erklärte Boshamer im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn der Veranstalter müsse auf die Einhaltung des Gesetzes achten, stehe in der Haftung und sei Ansprechpartner für die Ordnungsbehörden.
„Notfalls muss der Veranstalter eben von seinem Hausrecht Gebrauch machen und uneinsichtige Raucher hinauskomplimentieren“, so Boshamer. Dabei könne er das Hausrecht auf zum Beispiel auf einen Security-Dienst übertragen.