Schalksmühle. Der Ruhrverband überlegt zwei Windkraftanlagen in der Volmegemeinde zu errichten. Mit dem gewonnenen Strom soll der Eigenbedarf der Kläranlagen Dahlerbrück und Stephansohl gedeckt werden. Am Montag beschäftigt sich der Bau- und Planungsausschuss mit der Idee.

„Wir sind prinzipiell interessiert“, sagte Markus Rüdel, Pressesprecher des Ruhrverbandes. Allerdings seien die Planungen noch nicht weit vorangeschritten. Zurzeit werde eine Machbarkeitsstudie erstellt – mit den Ergebnissen sollen dann konkrete Schritte eingeleitet werden. Zur Diskussion steht derzeit die Errichtung von je einem Windrad im Bereich der Schlammlagerplätze Huxhardt und Stephansohl.

Der Fachausschuss soll nun vorab grünes Licht geben. Denn: Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2004 hat die Gemeinde eine Vorrangfläche für Windkraftanlagen im Bereich Rölvede dargestellt. Außerdem sollen die Windkraftanlagen eine Nabenhöhe von circa 90 Metern haben und damit die immissionsschutzmäßigen Anforderungen erfüllen.

Nach dem Baugesetzbuch sind Windkraftanlagen (WKA) außerhalb der von der Gemeinde festgesetzten Vorrangflächen eigentlich nicht zulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Einvernehmen zwischen Genehmigungsbehörde (Märkischer Kreis) und der Gemeinde möglich. Dies kann sich daraus ergeben, dass eine WKA wegen ihrer Größe oder ihrer Funktion als Nebenanlage zu einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben und nur zur Eigenversorgung, nicht aber zur Einspeisung in das öffentliche Netz, errichtet wird.

„Diese von der Rechtsprechung angeführten und im Windkrafterlass der Landesregierung vom 11. Juli 2012 ausdrücklich genannten Ausnahmetatbestände werden von den geplanten Anlagen des Ruhrverbandes allesamt erfüllt“, heißt es in der Vorlage. Es handle sich um Anlagen, die eine wesentlich geringere Höhe als normal übliche Anlagen haben, einem privilegierten Vorhaben im Außenbereich (Kläranlage) dienen und lediglich zur Eigenversorgung errichtet werden.

Daher empfiehlt die Gemeinde einer „ausnahmsweisen Zulassung zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass sonstige öffentliche Belange, insbesondere der Immissionsschutz und das Gebot der Rücksichtnahme auf benachbarte bebaute Bereiche, nicht beeinträchtigt werden; Letzteres wird von der Genehmigungsbehörde geprüft“. Die Sitzung findet Montag ab 16.15 Uhr im Ratssaal statt.