Plettenberg. .

Immer wieder beteuerten ein 20-jähriger Plettenberger und eine junge Frau aus Attendorn, vollkommen ahnungslos einen „falschen Fuffziger“ in Umlauf gebracht zu haben. Umsonst: Das Altenaer Amtsgericht verurteilte sie gestern zu Bewährungsstrafen.

Seit Jahresbeginn saßen der junge Plettenberger und die 22-Jährige auf der Anklagebank, weil sie im Februar 2012 alles getan haben sollten, um einen gefälschten 50-Euro-Schein in „echtes“ Geld zu wechseln. In einem Imbiss in Plettenberg scheiterte die Angeklagte, da die Angestellten schnell feststellten, dass mit dem Schein etwas nicht stimmte. Dann hatte der Plettenberger in einer Pizzeria Erfolg: Hier merkten die Mitarbeiter zu spät, dass sie eine Blüte erhalten hatten.

Aussagen verweigert

Vor Gericht versicherten beide, dass sie ihren Begleitern geglaubt hätten, dass der Geldschein nur „verwaschen“ sei und sich deshalb komisch anfühle. Erst später hätten sie von der Fälschung erfahren. Das Gericht hörte etliche Zeugen – unter ihnen den Ex-Freund der jungen Frau. Er, der den Schein nach ihren Angaben überhaupt erst ins Spiel gebracht haben soll, machte schnell von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein anderer Zeuge, ebenfalls an dem Februar-Abend mit von der Partie, wurde sogar zwei Mal vernommen und brachte dennoch kein Licht ins Dunkel. Auch er verweigerte an einigen Stellen die Aussage.

Weitere Verfahren stehen an

Letztendlich kam es jedoch nur auf die Frage an, ob die Angeklagten wussten, dass es sich bei dem Fünfziger um eine Fälschung handelte. Während die Verteidiger des Duos in ihren Plädoyers versicherten, ihre Mandanten seien komplett ahnungslos gewesen und Freisprüche beantragten, sahen Staatsanwaltschaft und Gericht die Sache ganz anders. „Das Ding war so falsch, dass kein Mensch Zweifel daran haben konnte, dass das nicht echt war“, betonte Richter Dirk Reckschmidt. „Allen in dem Auto war klar, das Ding ist faul und muss unter die Leute.“

Der bereits umfangreich vorbestrafte Plettenberger, der sich zudem noch wegen eines wahnwitzigen Leergut-Diebstahls verantworten musste, kassierte unter Einbeziehung eines älteren Urteils ein Jahr und drei Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Auflage: 300 Sozialstunden. Die junge Frau aus Attendorn, die zuvor lediglich wegen eines Verkehrsdelikts in Erscheinung getreten war, erhielt 14 Monate Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden. Übrigens: Der Ex-Freund und besagter Zeuge dürften sich jetzt auf eigene Verfahren gefasst machen.