Lünen.

Der Winter und der Schnee sind nicht nur schön: An Häusern können die Schneemassen auf den Dächern und die Eiszapfen für Gefahr sorgen: Wenn die Zapfen nicht mehr fest hängen, können sie Fußgänger schwer verletzen. Deshalb müssen Hausbesitzer aktiv werden. In diesen Wochen müssen Fußgänger und Autofahrer in der Nähe von Häusern mit Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen rechnen, warnt die Feuerwehr.

Alfred Krömer, Leiter der Lüner Feuerwehr, weist darauf hin, dass Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet sind, von Dächern oder Fensterbänken herabhängende Eiszapfen an ihren Häusern zu beseitigen. Zusätzlich besteht auch Gefahr durch Dachlawinen.

Kommt es dabei zu einem Personen- oder Fahrzeugschaden, stellt sich für den Geschädigten die Frage, ob er den Eigentümer des Gebäudes in Haftung nehmen kann. Mal muss der Hausbesitzer, mal der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, entfernt überhängende Schneebretter und Eiszapfen rechtzeitig von seinem Hausdach.

Schneefanggitter verpflichtend

Denn die Hauseigentümer sind durch die Gemeindesatzung verpflichtet, die Dächer mit Schneefanggittern abzusichern. Verletzt der Eigentümer diese Sicherungspflicht, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Das Aufstellen von Warnschildern ist grundsätzlich richtig. Aber auch damit kann sich der Hauseigentümer nicht einfach aus seiner Haftung befreien. Ob er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist, wird dann im Einzellfall entschieden. Denn Passanten ist es nicht ständig zuzumuten, auf die Straße auszuweichen, um der Dachlawinengefahr oder herunterfallenden Eiszapfen aus dem Wege zu gehen. Darüber hinaus wird immer die Frage der Mithaftung des Geschädigten geprüft. Denn normalerweise sind die Witterungsverhältnisse und die damit zusammenhängenden Gefahren bekannt.