Plettenberg/Altena. .

Überraschende Wende: Im Prozess um den „falschen Fuffziger“, der in Plettenberg in Umlauf gebracht wurde, ließ Verteidiger Harald Kröning jetzt vor dem Amtsgericht Altena eine Bombe platzen. Er offenbarte den „wahren“ Besitzer der Blüte und erklärte, warum seine Mandantin zunächst etwas ganz anderes behauptet hatte.

Rückblende: Seit Beginn des neuen Jahres sitzen ein 20-jähriger Plettenberger und eine 22-jährige Frau aus Attendorn auf der Anklagebank, weil sie im Februar alles daran gesetzt haben sollen, einen gefälschten 50-Euro-Schein in echtes Geld umzutauschen. Sie, so der Vorwurf, versuchte es in einem Imbiss und scheiterte kläglich, als die Mitarbeiter den Schein sofort als Täuschung identifizierten. Er, so die Anklage, hatte in einer Pizzeria mehr Erfolg: Als die Betreiber die Fälschung erkannten, war er mit dem Wechselgeld bereits weg.

Vor Gericht belasteten sich beide am ersten Verhandlungstag gegenseitig und beteuerten jeder für sich, nichts von der Fälschung gewusst zu haben. Unisono sprachen sie davon, dass sich der Schein, der übrigens eine Blüte schlechtester Qualität sein soll, lediglich etwas „verwaschen“ angefühlt hätte. Weitere Zeugen lieferten weitere Variationen dessen, wie sich die Umtausch-Aktion im Februar vergangenen Jahres abgespielt haben könnte.

Jetzt stand der zweite Prozesstag an. Das Gericht hatte weitere Zeugen geladen, die Licht ins Dunkel bringen sollten. Unter diesen Zeugen befand sich der Ex-Freund der Angeklagten aus Attendorn. Der 19-jährige Plettenberger war an dem besagten Abend mit von der Partie. Er versuchte, dem Gericht Ahnungslosigkeit in Kombination mit eklatanten Gedächtnislücken zu verkaufen, wobei er darauf bedacht war, keinesfalls selbst in Verdacht zu geraten und seine Verflossene in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Alles in allem der passende Moment für Verteidiger Harald Kröning, die Befragung des Zeugen unterbrechen zu lassen, um eine Erklärung für die Angeklagte abzugeben. „Meine Mandantin wird und wurde seit sechs Monaten bedroht.“ Tatsächlich habe ihr Ex-Freund, der Zeuge, den Schein gehabt, habe ihn bei einem Drogengeschäft erhalten. Ihr passiere etwas Schlimmes, so hätte ihr ein mittlerweile im Gefängnis sitzender Kumpel des Ex-Freundes gedroht, falls sie ihn vor Gericht belaste. Zwischenzeitlich hätten sich die junge Frau und ihre Mutter sogar an die Polizei und an den Opferschutz gewandt. Am ersten Verhandlungstag habe sie also aus Angst etwas Falsches gesagt.

Angeklagte wurde massiv bedroht

Die 22-Jährige äußerte sich selbst, berichtete von massiven Drohungen und weiteren Einschüchterungsversuchen. So unterstellten die Kumpel ihres Ex-Freundes ihr unter anderem, eine Frau angefahren oder 5000 Euro Beute aus einem Banküberfall gestohlen zu haben. Darüber hinaus entlastete sie bei dieser Gelegenheit den mitangeklagten Plettenberger. Der sei genauso „verarscht“ worden. Mit dieser Wende und den Vorwürfen, die sich nun gegen ihn richteten, konfrontiert, machte der Ex-Freund nach entsprechender Belehrung plötzlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Schelm, der sich Böses dabei dachte. Bei dieser unvermuteten Entwicklung des Prozesses konnte es kaum noch überraschen, dass der 20-jährige Plettenberger plötzlich eine weitere Anklage kassierte, die mit dem laufenden Verfahren verbunden wurde. Demnach stahlen er und zwei Komplizen 41 Leergutkisten von der Rampe eines Supermarktes, transportierten ihre Beute umgehend zum nächsten Geschäft und tauschten sie dort ein. So sehr der Plettenberger seine Mittäterschaft im Fall des Falschgeldes beteuerte, so schnell legte er in dieser Sache ein Geständnis ab.

Am Dienstag wird der unerwartet überraschungsreiche Prozess fortgesetzt – unter anderem mit der erneuten Vernehmung eines Zeugen, der mehr wissen und am ersten Verhandlungstag eine Falschaussage gemacht haben soll.