Lünen/Dortmund. Junger Dortmunder muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Er hatte am Pfingstsamstag 2011 bei einer Auseinandersetzung zweier Gruppen einen Gegner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.
Das Urteil im Prozess gegen Hakan B. aus Dortmund, dem vorgeworfen wird, am 26. Mai 2011, dem Pfingstsamstag, am Seepark seinen Gegenüber mit einem Messer schwer verletzt zu haben, ist gefallen. Er wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendhaftstrafe verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Vorfall, bei dem zwei Gruppen junger Leute aneinander geraten waren, hatte für viel Aufruhr und Diskussionen um die Sicherheit im Seepark gesorgt. Sie waren abends am Ufer des Sees aneinander geraten, zunächst verbal, bis es dann zu Gewaltakten kam. Bei dieser Auseinandersetzung war einer der Beteiligten mit einem Messer in der Brust getroffen und lebensgefährlich verletzt worden. Er überlebte allerdings nach einer Notoperation. Die Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Totschlag.
Weil der Täter zur Tatzeit nicht über 21 Jahre alt war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Bruder wurde abgetrennt, ein Urteil ist noch nicht gefallen. Dieser soll einen anderen an der Auseinandersetzung Beteiligten mit Faustschlägen unter anderem am Auge verletzt haben.
Der Vorfall hatte in Lünen für heftige Auseinandersetzungen über die Sicherheitslage im Seepark gesorgt. Derartig schwere Zwischenfälle hat es dort seither allerdings nicht mehr gegeben.