Lüdenscheid. . Eiin 46-jähriger Mendener soll über Monate hinweg Pflegerinnen in mehreren psychiatrischen Kliniken geschlagen und belästigt haben. Doch am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hagen blieb offen, ob der Mann die Vorwürfe überhaupt nachvollziehen kann. Er leidet unter einer psychischen Störung.

In psychiatrischen Kliniken und in einer Wohneinrichtung in Lüdenscheid soll ein 46-jähriger Mendener gewalttätig geworden sein und Pflegerinnen sexuell genötigt haben. Jetzt steht der psychisch kranke und vermutlich schuldunfähige Mann vor dem Hagener Landgericht. Ihm droht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

In zehn Fällen, so die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, wurde der 46-Jährige zwischen Herbst 2011 und Sommer 2012 übergriffig. In der Psychiatrie Hellersen attackierte er eine Krankenschwester im November 2011 mit Faustschlägen gegen den Kopf. Die Frau erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine Zerrung in der Halswirbelsäule.

Mann leidet unter Schizophrenie

In der Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer sprang der Angeklagte einem Mitpatienten in den Rücken und traktierte ihn mit Schlägen. Ein Pfleger ging dazwischen und wurde dadurch selbst zur Zielscheibe. Er zog sich ein Hämatom und eine Schürfwunde zu. Im Sommer 2012 hielt sich der Beschuldigte in einem Sozialheim in Neheim auf – hier soll er mehrere Pflegerinnen belästigt und eine gar mit Fausthieben attackiert haben.

Verantworten muss sich der 46-Jährige, der zurzeit in der forensischen Klinik Lippstadt-Eickelborn untergebracht ist, vor der 1. Großen Strafkammer. Der sichtlich kranke Mann leidet unter Schizophrenie.

Orientierungslos, verschreckt und hilflos

Als Staatsanwalt Bernd Maas die Antragsschrift verliest, sitzt der Beschuldigte mit gesenktem Kopf da, hat sich nach vorne gebeugt, als wolle er sich schützen. Er wirkt verschreckt, hilflos und orientierungslos. Offen, ob er begriff, dass das, was Maas vorliest, tatsächlich ihn betrifft. Dem Gericht schenkt er kaum einen Blick. Wenn er jemanden ansieht, dann seinen Betreuer oder seinen Rechtsanwalt Tobias Noll.

Da die psychiatrische Sachverständige, die sich zur Frage der Unterbringung äußern soll, verhindert ist, endet der erste Verhandlungstag relativ schnell. Am 6. Februar wird das Verfahren fortgesetzt. Dann kann sich der 46-Jährige zu den Vorfällen zu äußern.