Dorsten. .
Einen guten Tipp hatte Richterin Regine Heinz nach der Verhandlung noch für einen der beiden Angeklagten: „Lassen Sie das Saufen.“ Noch eine Verurteilung, dann dürfte es für den vorbestraften 25-jährigen Dorstener ins Gefängnis gehen. Das gilt auch für seinen gleichaltrigen Freund. Am Donnerstag kamen sie vor dem Schöffengericht noch wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer neun- beziehungsweise siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung davon.
Das Glück der beiden Dorstener: Die Verhandlung fand erst rund zweieinhalb Jahre nach der Tat statt. „Wenn der Prozess bereits ein dreiviertel Jahr nach der Tat gewesen wären, wären sie beide eingefahren“, so Heinz.
Dabei hatte es anfangs sogar nach einer Verfahrenseinstellung gegen eine Zahlung an die Geschädigten ausgesehen. Richterin Heinz ließ durchblicken, sich aufgrund des langen Zeitraums seit der Tag vorstellen zu können, dem Antrag eines Verteidigers stattzugeben. Das wollte aber die Staatsanwältin nicht, „da hier eine Strafandrohung von mindestens sechs Monaten“ drohe.
So wurden die Zeugen gehört und später auch Fotos einer Überwachungskamera angeschaut. „Man sieht schon mit welcher Aggression die Angeklagten vorgehen“, sagte Richterin Heinz.
Die beiden Männer hatten gestanden, am 5. Juni 2010, dem Tag des Altstadt-Festes, kurz nach Mitternacht im Verkaufsraum einer Tankstelle angetrunken zwei Männer verletzt zu haben. Ein Angeklagter schlug mit einer Wodka-Flasche einem Opfer über den Kopf, der andere Angeklagte schlug einen anderen nieder und trat mit dem Fuß noch gegen den Kopf. Eine Risswunde an der Ohrmuschel sowie Schädelprellung und eine genähte Wange waren die Folgen. Vor der Schlägerei hatte es auf dem Tankstellen-Gelände einen verbalen Streit zwischen beiden Parteien gegeben.
„Ich habe die Schnauze voll von dem dem Ärger. Ich hatte immer getrunken, wenn ich Scheiße gebaut habe“, sagte einer der Angeklagten. Seit sieben, acht Monaten trinke er schon nichts mehr. „Irgendwann wird man ja älter. Ich will mal eine Familie haben“, sagte der 25-Jährige.
„Die wollten auch einen schönen Abend haben, wie wir auch“, sagte der andere Angeklagte abschließend. Daraus wurde wohl nichts.