Lüdenscheid. . Für den 16-jährigen Lüdenscheider, der am Freitagabend in der Moltkestraße einen Polizisten mit Armbrust und Machete attackiert hatte, hat der Haftrichter beim Lüdenscheider Amtsgericht Untersuchungshaft angeordnet. Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen ermittelt weiter.

In der kleinen Wohnstraße im Süden Lüdenscheids ist schon kurz nach dem Schrecken von Freitagnacht nichts mehr zu spüren von Polizeieinsatz und Sprengstoffsuche. Sechs Mehrfamilienhäuser erschließt die kurze Stichstraße. Das fragliche ist über einen schmalen Fußweg und ein paar Stufen zu erreichen. Er wolle nichts sagen, sagt ein Bewohner aus einem der oberen Geschosse, in den übrigen Wohnungen tut sich nichts.

Und auch die direkte Nachbarin möchte nicht genannt oder fotografiert werden, spricht dann aber doch ein paar Sätze, denn verstehen kann sie eigentlich nicht, was ihr und ihren Nachbarn passiert ist. „Er war ein guter Junge, immer freundlich. Wir wünschen uns im Haus hier einen guten Weg. Sonst nicht viel. Er war immer freundlich“, sagt sie über den 16-Jährigen, „ich kannte ihn noch, da war er so klein“, und zeigt etwa auf Tischplattenhöhe. „Er soll in der Schule schon mal laut geworden sein“, das hat sie gehört, doch einen Anlass für den Angriff kann sie sich nicht vorstellen: „Ich bin keiner, der jemanden so schnell verurteilt.“

Sie selbst war erst am Samstagmorgen gegen 4 Uhr ins Bett gekommen und hatte zunächst bei einer Bekannten gewartet, bis das Gebäude wieder durch die Polizei freigegeben war. Und am nächsten Tag hat sie auch ihre Nachbarin gesehen. „Die Mutter hat sich bei allen entschuldigt im Haus.“

„Da ist mir richtig kalt geworden, als ich das gehört habe.“ Mario Schroer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Märkischen Kreis, erfuhr aus den Medien von dem Vorfall und spricht von einer „neuen Qualität der Gewalt gegen Polizisten“, wie man sie sonst nur aus Ballungsgebieten kenne. Nicht umsonst fordere die GdP schon lange, Gewalt gegenüber Polizeibeamten und auch Rettungskräften konsequenter zu ahnden und als eigenen Tatbestand einzuführen.