Dortmund/Lünen. . Was genau kann ein Leichenspürhund alles erschnüffeln? Im Zweifelsfall kann das Tier auch Blut aufspüren, das durch einen Unfall auf den Teppich getropft ist. Im Fall der getöteten 32-jährigen Türkin Yasemin bemüht sich die Strafkammer am Dortmunder Landgericht weiterhin um jede Einzelheit.
Im Mordfall Yasemin besteht der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund, Wolfgang Meyer, weiterhin auf einer akribischen Liebe zum Detail. Wohl auch deshalb, weil bislang kein derart wasserdichtes Bündel von Beweisen gefunden wurde, das die Aufarbeitung vieler Einzelheiten überflüssig machen würde. Trotzdem war Meyer gestern der Ansicht, die Strafkammer sei „kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme“.
Der Fall wird seit Ende 2011 verhandelt, im Kern wird dem Angeklagten vorgeworfen, zusammen mit einer flüchtigen Komplizin die 32-jährige Türkin Yasemin, die in Lünen lebte, ermordet zu haben. Yasemins Leiche wurde im Februar 2011 gefunden. Der 34-Jährige ist der ehemalige Geliebte des Opfers; sie wandte sich einem neuen Liebhaber zu, und ihr ehemaliger Freund sowie die Frau des neuen Liebhabers rächten sich brutal an Yasemin, wenn man der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft folgt.
Die flüchtige Komplizin wird immer noch per internationalem Haftbefehl gesucht. Gestern drehte sich die etwas mehr als dreieinhalbstündige Verhandlung zu einem großen Teil um die Diensthunde, mit denen die Polizei in der Wohnung und im Auto der Yasemin nach Blut und Leichengeruch gesucht hatte. „Uns interessieren Einzelheiten“, sagte der Vorsitzende Richter, „worauf sind Leichenspürhunde konditioniert?“
Zwei anwesende Diensthundeführer schilderten, dass die Tiere auf Blut und auf Leichengeruch trainiert werden – und dass ein Anzeigeverhalten der Spürhunde kein Beweis sei, sondern nur ein Hinweis, dem dann menschliche, kriminologische Untersuchungen folgen müssten. „Es kommt vor, dass der Hund Anzeigeverhalten hatte“, so einer der Polizisten, „aber an der Stelle nichts nachgewiesen werden konnte.“ Außerdem könne Blutgeruch auch durch einen Unfall entstehen.
Der Prozess wird fortgesetzt, nächster Termin ist Mittwoch, 23. Januar, um 9.30 Uhr, Saal 130, Landgericht Dortmund.