Lüdenscheid/Hagen.. Ein Mann ist verurteilt, ein zweiter war bereits zusätzlich verdächtig, am Mord an der 20 Jahre alten Iptihal Z. beteiligt gewesen zu sein. Mehr als vier Jahre nach der regelrechten Hinrichtung der Schwerterin auf einem Parkplatz an der A45 wächst der Kreis der Angeklagten weiter.

Der Kreis der Angeklagten im Falle des sogenannten Parkplatz-Mordes an der Autobahn 45 wird immer größer. Neben dem bereits zu 14 Jahren Haft verurteilten Cousin Ezzedin A. sowie der Mutter und zweier Onkel, die alle drei in Untersuchungshaft sitzen, wurde jetzt ein weiterer Cousin inhaftiert. Und dieser zur Tatzeit erst 16-jährige junge Mann behauptet nun, im August 2008 die tödlichen Schüsse auf Iptihal Z. abgegeben zu haben.

Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer gibt der heute 20-Jährige an, mit im Auto gesessen zu haben, als seine Cousine zum Parkplatz ­Sterbecker Siepen gebracht und dort regelrecht hingerichtet wurde. Er selbst will auf Iptihal Z. geschossen haben; ein gezielter Kopfschuss tötete die junge Frau, die mit ihrem Lebensstil angeblich die Familienehre beschmutzt hatte.

"Mord von einem gemeinsamen Willen getragen"

Bislang war nur von zwei Männern die Rede, die bei der Ermordung der damals 20-jährigen Schwerterin zugegen waren: der verurteilte Ezzedin A. sowie Hussain K., ein lange flüchtiger und unlängst an Deutschland überstellter Onkel mit Wohnsitz in Finnland. Mit Hussain K. sowie einem anderen Onkel, der Mutter und dem jetzt geständigen Cousin gibt es nun vier weitere Angeklagte in dem Mordfall.

„Auch wenn der 20-Jährige die Schuld auf sich nehmen will, ändert das nicht unbedingt etwas an der rechtlichen Situation“, erläutert Wolfgang Rahmer, „denn nicht jeder Mittäter muss den tödlichen Schuss abgegeben haben – es reicht eine Beteiligung an der Ausführung der Tat.“ Nach Überzeugung des Oberstaatsanwaltes waren alle zurzeit inhaftierten Familienmitglieder an den Vorbereitungen des Verbrechens beteiligt – unter anderem soll eigens für das Verbrechen der Onkel aus Finnland eingeflogen worden sein: „Wir gehen davon aus, dass der Mord von einem gemeinsamen Willen getragen war.“