Werdohl. .
Sehbehinderte, Hörgeschädigte oder sonst schwer Behinderte müssen seit dem 1. Januar erstmals einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen. Das Sozialamt weist darauf hin, dass bedürftige Schwerbehinderte mit einem Antrag dennoch komplett von der Beitragspflicht befreit werden können. Allerdings muss man dafür selber aktiv werden.
Keine Meldebögen mehr
Die bekannten Meldebögen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) liegen nicht mehr im Rathausflur aus. Künftig ist jeder Wohnungsinhaber verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, auch wenn er kein Rundfunkgerät besitzt. Befreiungsbögen des neuen Beitragsservice (früher GEZ) hat aber Doris Lewig. Die Mitarbeiterin des Sozialamtes weist darauf hin, dass Schwerbehinderte den ermäßigten Beitrag beantragen müssen. Auch die Beitragsbefreiung müssen die Empfänger von Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geltend machen.
Wer schwerbehindert ist und Grundsicherung empfängt, kann hierüber eine Bescheinigung beim Sozialamt bekommen. „Für manche ist das viel Geld“, weiß Doris Lewig. Sie rät, auf die Fristen zu achten: Nur noch bis Februar kann rückwirkend bis Jahresanfang die Befreiung beantragt werden.
Im Rathaus ist gerade „viel Betrieb“, so Sozialamtsleiter Bodo Schmidt: Die Befreiung von der GEZ-Gebühr wird immer schon Anfang des Jahres in die Wege geleitet. Per Sammelpost verlassen die Anträge rechtzeitig das Rathaus Richtung Köln.
Krolzik hofft auf Erleichterungen
Entsprechende Bescheinigungen für Arbeitslosengeld-2-Bezieher stellt auch das Jobcenter in der Heinrichstraße aus und beantragt beim Beitragsservice die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Beim Blinden- und Sehbehindertenverein haben sich die bislang Freigestellten mit der neuen, ermäßigten Beitragspflicht von 5,99 Euro monatlich arrangiert. „Sie gehen ja davon aus, dass man solidarisch mitzieht“, sagte gestern Vorsitzender Artur Krolzik zur WR. Er erhoffe sich von ARD und ZDF zumindest weitere Erleichterungen für Sehbehinderte.
So sei den Verbänden versprochen worden, künftig mehr Filme mit so genannter Audiodiskription auszustrahlen. „In Sprechpausen wird mit prägnanten Sätzen erklärt, was passiert“, erläutert Artur Krolzik das System. Allerdings sei eine solche Erleichterung sicherlich nicht mit dem neuen Rundfunkbeitrag für Schwerbehinderte aufzurechnen.