Lünen. . Ein Landsmann zwingt eine lesbische Jurastudentin aus dem Kosovo zum Oralsex — sie bricht in der Folge ihr Referendariat ab, wird spielsüchtig und häuft 30.000 Euro Schulden an. Jetzt wurde der Täter zu dreieinhalb Jahre Haft verurteilt.
Eine Frau wird im Auto mit erzwungenem Oralsex erniedrigt, nach ihrer Anzeige folgt eine Justizpanne und die Akte verschwindet. Die Tat vernichtet beinahe die gesamte Lebensplanung, weil die Jura-Referendarin kurz vor dem zweiten Staatsexamen unter Depressionen und posttraumatischer Belastung alles hinwirft und 47 Monate nicht arbeiten kann. Sie wird spielsüchtig und hat am Ende 30 000 Euro Schulden. Das Lüner Schöffengericht hat die sexuelle Nötigung jetzt hart gesühnt – mit einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.
Das heute 32-jährige Opfer lebte 2009 in einer lesbischen Beziehung, was in ihrem kosovarischen Kulturkreis nicht gern gesehen wird. Plötzlich lernt die Frau in Dortmund einen Landsmann kennen, der offenbar viel über sie weiß — die junge Juristin wird hellhörig und will wissen, wer ihn informiert hat. Sie lässt sich auf ihn ein.
Sie telefonieren mehrfach und treffen sich am Dortmunder Hauptbahnhof, fahren zum Pizza essen nach Lünen. Sie ist enttäuscht, weil sie trotz allen Nachforschens nicht erfährt, wer bei den damals 38-Jährigen über sie geplaudert hat. Dann nimmt das Unheil seinen Lauf. Er fährt mit ihr in seinem BMW zum Horstmarer See.
Er dreht die Sitzlehnen runter, bedrängt sie, will sie küssen, ihre Hose ausziehen, knöpft ihre Bluse auf, zieht die eigene Hose aus. Dann klopft ein Mann ans Fenster und sagt, hier sei Parkverbot. Sie ruft nicht um Hilfe, rennt nicht weg, sie sei vor Angst gelähmt gewesen, erzählt sie dem Gericht.
Der Mann fährt mit ihr in jetzt in ein Waldstück, zieht sich wieder aus, bedrängt und begrapscht sie, will sie vergewaltigen, sie wehrt sich, hat Angst vor einer Schwangerschaft, dann zwingt er sie zum Oralsex. Danach bringt er sie nach Dortmund. Sie erzählt es sofort ihrer Nichte, die die Bisswunden am Hals sieht, und der Partnerin, sie zeigt den Täter an. Und es passiert nichts. Erst eine Anwältin erreicht, dass der Fall erneut bearbeitet wird.
Der Angeklagte erzählt, alles sei einvernehmlich gewesen. Doch das Gericht glaubt dem Opfer — Richter Ulrich Oehrle nennt die Tat „menschenverachtend“ und geht noch über den Antrag des Staatsanwaltes (drei Jahre und drei Monate) hinaus.
Die junge Frau wird weiterhin psychologisch behandelt. Die positive Nachricht: Sie hat das Referendariat wieder aufgenommen.