Hagen/Plettenberg. .

Bis zum bitteren Ende beteuerte ein 39-jähriger Plettenberger seine Unschuld. Niemals, so schwor er, habe er sich an der kleinen Tochter seiner früheren Lebensgefährtin vergangen. Vergeblich: Gestern verurteilte ihn das Hagener Landgericht wegen Kindesmissbrauchs in fünf Fällen zu vier Jahren Haftstrafe.

Unschuld beteuert

Immer wieder versicherte der Plettenberger, die zur Tatzeit siebenjährige Tochter seiner Ex-Freundin niemals angerührt zu haben. Dabei ließ er keine Gelegenheit aus, das Kind in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Noch gestern Morgen beteuerte er in seinem letzten Wort vor dem Urteil: „Ich habe kein Mädchen angepackt und werde es auch in Zukunft nicht tun. Ich habe niemals kleine Kinder angepackt. Niemals.“ Der Schuldspruch dürfte ihn, der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, bis ins Mark getroffen haben. Zwar zeigte er keine große Regung, wirkte jedoch in gewisser Weise fassungslos. Offenbar hatte er auf den Freispruch gehofft, den sein Verteidiger beantragt hatte.

Die 1. Große Strafkammer hatte allerdings keine Zweifel an der Täterschaft des Plettenbergers. „Wir gehen davon aus, dass es zu mindestens fünf Fällen gekommen ist“, brachte des der Vorsitzende Richter Marcus Teich in der Urteilsbegründung auf den Punkt. „Es fällt auf, dass der Angeklagte ein sehr überzeichnetes Bild von dem Mädchen gemacht hat, in dem er die körperliche Abstoßung besonders betont hat.“ Das, so Teich, sei dem Gericht unglaubhaft erschienen.

Vielmehr befand die Kammer das Mädchen für glaubhaft. Die Aussage habe zwar Ecken und Kanten gehabt, sei aber dennoch sehr konstant, erlebnisbezogen und detailreich gewesen. Die junge Hauptbelastungszeugin habe keine überschießende Belastungstendenz gezeigt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Für den Plettenberger sprachen lediglich sein unbestraftes Vorleben und der Umstand, dass die Taten bereits länger zurückliegen. Strafschärfend fielen das sehr junge Alter des Kindes, der massive Vertrauensbruch und die Folgen für das Opfer ins Gewicht. Noch heute kämpfe das Mädchen mit Alpträumen und Schweißausbrüchen, versuche vergeblich, das Erlebte zu verdrängen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.