Nachrodt-Wiblingwerde. .

Für den Vormittag ist mir kein Ausfall bekannt“, berichtet Bürgerbus-Vorsitzender Herbert Ferreau. Und CDU-Ratsmitglieder Ulrich Gülicher bestätigt: „Die Gemeindestraße bei mir in Hahn ist geschoben worden.“

Alles deutete am Mittwoch trotz dauerhaften Schneefalls darauf hin, dass der gemeindliche Räumdienst die Lage im Griff hatte. So kann das Chaos vom Dienstagmorgen im Bereich Bachstraße wohl als Winterdienst-Ausrutscher gewertet werden. Dirk Röding als zuständiger Sachbearbeiter der Gemeinde hat sich für den misslungenen Streueinsatz bei den betroffenen Bürgern entschuldigt.

Äußerst unglücklich wirkte sich in Verbindung mit dem Glatteischaos der gesperrte Bahnübergang in Einsal aus. Die Durchfahrt zur Bundesstraße 236 war dadurch blockiert. Der Verkehr konnte nicht talwärts abfließen.

Die für diese Baumaßnahme ausgewiesene Umleitungsstrecke über den teils sehr engen Helbecker Weg hält Bürgermeisterin Birgit Tupat für unglücklich. „Besser wäre es, die Autos über die größere Wiblingwerder- und Ehrenmalstraße abzuleiten“, erklärt sie. Entscheiden muss das aber das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises. Geplant ist die Sperrung bis zum Freitag.

Um den Winterdienst kostengünstig zu gestalten, ist der Service in vielen Anliegerstraßen laut Ratsbeschluss reduziert worden. Eine Reihe von Wegen wird erst ab einer Niederschlagsmenge von zehn Zentimeter Schnee geräumt. Das hat bei einige Anliegern schon zu erheblichem Unmut geführt.

Interessanter Aspekt dabei: Die Nachrodt-Wiblingwerder zahlen, anders als die Bürger anderer Kommunen, keine direkte Straßenreigungs- und Winterdienstgebühr. Ein solcher Gebührenhaushalt muss ausgeglichen gestaltet werden. Strenge Winter treiben die Belastung nach oben. Der letzte schneearme Winter hat gerade wieder zur spürbaren Reduzierung der Gebühr geführt. In Nachrodt-Wiblingwerde und einigen anderen MK-Kommunen dagegen ist es so, dass Mittel aus dem Aufkommen der Grundsteuer B für den Winterdienst eingesetzt werden. Sparmaßnahmen wirken sich so direkt auf den Gemeindehaushalt aus.

Natürlich muss die Gemeinde, egal wie die Einsätze abgerechnet wird, im Winter für sichere Verkehrsverhältnisse sorgen. Und die Bürger sind wie überall im Land dazu verpflichtet, Gehwege an ihren Grundstücken schnee- und eisfrei zu halten.