Schwerte. . Vor allem in der Adventszeit sind Angebote für Kaffeefahrten beliebt. Dabei sollten die Verbraucher sehr genau prüfen, auf was sie sich einlassen.

Sie werden mit angeblichen Geldgewinnen, Geschenken und Ausflugsmöglichkeiten gelockt und anschließend hemmungslos abkassiert. Senioren werden auch heute noch häufig Opfer der so genannten Kaffeefahrten. Die Falle ist immer die gleiche: Ein Brief, eine Gewinnbenachrichtigung und ein Angebot zur Teilnahme an einem Ausflug, im Rahmen dessen der angebliche Gewinn ausgehändigt werden soll. Die Realität bringt die leeren Versprechungen leider oft viel zu spät ans Licht. Abgeschlossene Verträge, die Senioren während einer Fahrt gutmütig unterschreiben, und der Kauf minderwertiger und überteuerter Produkte sind die Resultate, die sich aus der Abzocke ergeben.

„Die Leute sind rhetorisch geschult“

Angelika Weischer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Schwerte, warnt gerade in der Vorweihnachtszeit: „Vor allem in der Adventszeit sind die Menschen darauf aus, Geld zu machen. Allein heute hatte ich schon drei Anrufe von Menschen, die auf eine Kaffeefahrt reingefallen sind.“ Das Gefährliche an der Masche sei besonders die Professionalität derjeniger, die die Fahrten durchführen. Bettina Dresselhaus, Kriminalhauptkommissarin, weiß um die Raffiniertheit der Täter Bescheid: „Die, die das organisieren, sind durchtrieben und alles andere als dumm. Rechtlich gesehen bewegen sie sich in Grauzonen, damit sie nicht angreifbar werden.“ Lassen sich Senioren erst einmal dazu verleiten, an einer Tagestour teilzunehmen, kennen die Veranstalter keine Gnade, um sie zu einem Kauf zu bewegen: „Die Leute sind rhetorisch geschult. Sie vereinnahmen die Teilnehmer und vermitteln die Botschaft, sie würden es gut mit den Senioren meinen“, erklärt Dresselhaus. Es handle sich dabei um komplexe Psychologie, im Rahmen derer die Teilnehmer zur Knetmasse werden, so die Kriminalhauptkommissarin. Die Polizei könne in solchen Fällen kaum etwas unternehmen, es handle sich hierbei um die Verletzung des Zivilrechtes, welches nicht den Bereich der Polizei ausmache, begründet Dresselhaus. Vielmehr sollen sich Opfer bei der Verbraucherzentrale melden. Es gebe nach Vertragsabschlüssen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dessen Durchsetzung die Zentrale seit einer Ewigkeit helfe: „Das Problem hatten wir schon vor 30 Jahren“, erzählt Weischer von der Schwerter Verbraucherzentrale, die sich am Westwall 4, 942260, befindet.