Bönen. Die Gemeinde Bönen profitiert von der Neuberechung der Landeszuweisungen aus dem Stärkungspakt. Sie erhält fünf Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant.
Wo es Verlierer gibt, gibt es auch Gewinner. Diesmal gehört die Gemeinde Bönen zu den Gewinnern, wenn sich nicht wieder jemand an entscheidender Stelle verrechnet hat: Insgesamt fünf Millionen Euro zusätzlich aus dem Stärkungspakt des Landes in den Jahren 2014 bis 2018 darf Kämmerer Dirk Carbow wohl auf der Einnahmenseite des Gemeindehaushaltes verbuchen. Das sind in diesem Zeitraum jährlich rund eine Million Euro mehr - statt 777 500 Euro also rund 1,7 Millionen.
Grund für diesen „Lottogewinn“ ist ein Berechnungsfehler bei der Festsetzung der Finanzhilfen für die insgesamt 61 Stärkungspakt-Kommunen.Einige hatten dem zuständigen Ministerium nicht die korrekten Daten als Berechnungsgrundlage übermittelt. Das führte nun zu einer Neuverteilung der Mittel. 26 Kommunen stehen sich dabei schlechter als bisher, 35 kommen besser weg. Zu dieser Kategorie gehört auch Bönen.
„Wir freuen uns natürlich über diese Nachricht aus Düsseldorf“, sagte Carbow. „Und ich gehe davon aus, dass wir jeden Spielraum, den wir bei der Haushaltskonsolidierung haben, auch nutzen werden, um zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.“
Anhebung der Grundsteuerkönnte moderater ausfallen
Das gelte insbesondere für die bislang vorgelegte Planung zur Anhebung der Grundsteuer B. Sie steigt 2013 auf 610 Hebesatzpunkte, soll 2015 auf 790 Punkte klettern, um dann 2020 immerhin 940 Punkte zu erreichen. Ob und wann es tatsächlich zu Veränderungen und einer Abmilderung an dieser Anhebung kommt, ließ Carbow freilich offen. „Zunächst einmal bleibt abzuwarten, ob es jetzt tatsächlich bei Landeszuweisungen in dieser Höhe bleibt. Und zum anderen ist es natürlich eine Entscheidung der politischen Gremien zu gegebener Zeit darüber zu entscheiden.“
Dabei sei keine Eile geboten, zumal die erste Zahlung des Landes aus dem Stärkungspakt in dieser Größenordnung ohnehin erst 2014 ansteht. Außerdem müsse die vom Land angekündigte Neuverteilung ja auch erst in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Rechtskraft erlangen. Das aber werde erst 2013 geschehen.