Lünen. DIe Kosten für ein „Nutzungsentgelt“ hatte der Abwasserbetrieb zu Unrecht aut die Gebühren aufgeschlagen. Nachdem dies vor einigen Monaten per Gerichtsurteil festgestellt worden war, gibt es die zu viel gezahlten Gebühren nun in Form einer Verrechnung mit den neuen Gebührenbescheiden zurück.
Die Gebührenbescheide vom städtischen Abwasserbetrieb SAL für das Jahr 2013 fallen ein wenig moderater aus als in den früheren Jahren. Der Betrieb verrechnet nämlich das zu viel kassierte Nutzungsentgelt für die Jahre 2011 und 2012, das bekanntlich durch ein Verwaltungsgerichtsurteil als zu Unrecht eingenommene Abgabe gekippt worden ist.
Der SAL hatte diese Abgabe auf die Abwassergebühren aufgeschlagen. Sie betrug in der Summe in den beiden Jahren jeweils eine knappe Million Euro, die jetzt den rund 17 000 Grundstückseigentümern erstattet wird. Weil sie wiederum in der Nebenkostenabrechnung der Mieter erscheinen, werden sie damit quasi flächendeckend zurück gegeben. Das Nutzungsentgelt betrug grob gerechnet etwa fünf Prozent der Abwassergebühren, die in Lünen nach dem Frischwasserverbrauch und der versiegelten Fläche berechnet werden.
Das Nutzungsentgelt sollte eine Art Schadensersatz für den Verschleiß oder Wertverlust der kommunalen Straßen sein, den der SAL beim Verlegen oder Reparieren von Kanälen anrichtet. Der Rat hatte den Abwasserbetrieb angewiesen, dies zu beschließen und der Stadt das eingenommene Geld zu überweisen.
Erstens sei das eine erfundene (wörtlich: „kreierte“) Abgabe, um den städtischen Haushalt zu sanieren, zweitens seien die Kriterien, nach den denen dieses Entgelt berechnet worden ist, völlig aus der Luft gegriffen und damit nicht belegbar, hatte das Verwaltungsgericht befunden und der Stadt samt Abwasserbetrieb eine krachende Niederlage verpasst. Lünen verzichtete auf eine Berufung, weil man in der Kürze der Berufungsfrist nicht in der Lage war, mit Gutachten oder anderweitig zu argumentieren, dass eine solche Abgabe sehr wohl rechtens sein könnte.
Somit wurde das Urteil rechtskräftig und die klagende Ehepaare bekamen das zu viel gezahlte Geld sofort zurück. Aber mit allen Gebührenzahlern ebenso zu verfahren, wäre ein verwaltungstechnischer Kraftakt gewesen und auch zu teuer. Somit wird der Aufschlag für die zwei Jahre im neuen Bescheid für 2013 durch Abzug erstattet.
Wie schon in der Verwaltungsratssitzung des SAL Ende Oktober mitgeteilt, erhalten alle Gebührenzahler im Januar neben dem Bescheid über Grundsteuer und Müllgebühren von der Stadt einen besonderen Bescheid vom SAL über die Abwassergebühren. Bisher standen die Abgaben zusammen auf einem Bescheid aus dem Rathaus.
SAL-Vorstand Claus Externbrink hatte dem Verwaltungsrat erläutert, dass der Betrieb dadurch rund 60 000 Euro spart, weil er bisher der Stadt den Aufwand für die Dienstleistung, also den Einzug und die Mahnverfahren bei säumigen Zahlern (57 000 Zahlungsbewegungen und 7500 Mahnungen im Jahr) bezahlen musste.