Lüdenscheid. .

Als ein 21-jähriger Werdohler im Mai in Lüdenscheid eine Verkehrskontrolle geriet, hegten die Beamten schnell den Verdacht, dass mit ihm etwas nicht stimmen konnte. Ein Test brachte die Wahrheit ans Licht: Der junge Mann mit dem auffälligen Fahrstil hatte Drogen konsumiert. Gestern musste er sich wegen seiner Fahrt unter Drogeneinfluss vor dem Altenaer Amtsgericht verantworten.

Kurz nach Mitternacht am 18. Mai wurden zwei Polizisten im Bereich der Talstraße auf den VW-Fahrer aufmerksam. Der heute 21-Jährige beschleunigte rasant, fuhr zu schnell und beging einen Schaltfehler. Das Interesse der Beamten war geweckt. Sie stoppten den jungen Fahrer und tippten zunächst auf Alkohol. Der Test attestierte ihm allerdings null Promille Alkohol im Blut. Als sie ihm dann beim so genannten Pupillen-Test mit einer Taschenlampe ins Gesicht leuchteten, kippte er plötzlich um – und konnte gerade noch von ihnen aufgefangen werden. Danach übergab sich der junge Mann in ein nahe gelegenes Gebüsch. Der nächste Test und eine spätere Blutuntersuchung offenbarten, dass der 21-Jährige tatsächlich Cannabis konsumiert hatte.

Den Joint am Abend zuvor und eine vielleicht etwas zu schnelle Fahrt räumte der Angeklagte gestern vor Gericht über seine Verteidigerin ein. Wobei die Rechtsanwältin im schnellen Beschleunigen sowie dem Tempo keine erwiesene Fahruntüchtigkeit sah und ihrem Plädoyer später einen Freispruch beantragte.

Das Gericht bewertete die Sache allerdings anders, verurteilte den jungen Mann zu 30 Tagessätzen à 20 Euro Geldstrafe und verhängte sechs Monate Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die allerdings als bereits abgegolten erachtet wurde, da er seinen Führerschein an dem besagten Tag im Mai abgegeben musste. „Er war sich über seinen Zustand im Klaren und es war ihm bekannt, dass das Auswirkungen auf seine Fahrweise habe würde“, zeigte sich Richter Jens Berndt überzeugt. Es habe eine relative Fahruntüchtigkeit vorgelegen – untermauert durch das Ergebnis des Testes.