Bergkamen. . Warum es verboten ist, betrunken und unter Alkoholeinfluss mit dem Auto zu fahren, erfuhr Freitag kurz nach Mitternacht ein 19-jähriger Bergkamener bei einem Unfall auf der Landwehrstraße am eigenen Leib.
Warum es verboten ist, betrunken und unter Alkoholeinfluss mit dem Auto zu fahren, erfuhr Freitag kurz nach Mitternacht ein 19-jähriger Bergkamener bei einem Unfall auf der Landwehrstraße am eigenen Leib.
Der junge Mann war in seinem BMW auf der Landwehrstraße in Richtung Präsidentenstraße unterwegs. Als er in den Hallenbadkreisel einfahren wollte, verlor er nach Mitteilung der Polizei die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem Findling in der Kreiselmitte.
Da der 19-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und der Führerschein vorläufig sichergestellt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 7000 Euro.