Werdohl. .
Offenbar ohne jegliche Bedenken beschaffte ein 24-jähriger Werdohler einem Jugendlichen Marihuana. Gestern musste sich der bereits umfangreich und auch einschlägig vorbestrafte Mann wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vor dem Altenaer Amtsgericht verantworten und letztlich kassierte er eine Haftstrafe ohne Bewährung.
Der Reiz des Unbekannten verlockte einen 16-jährigen Werdohler dazu, einen Joint austesten zu wollen. Sein älterer Bekannter, ein 47-jähriger Werdohler, zeigte sich großzügig: Er lieh dem Jugendlichen das Geld für den Stoff, um später auch davon zu partizipieren. Der Teenager, so der Vorwurf, kontaktierte den Angeklagten, traf sich mit ihm und, nach einem kleinen Ausflug, überließ der ihm Marihuana für 30 Euro. Später stieß die Polizei in der Wohnung des mutmaßlichen Lieferanten auf ein knappes Gramm Marihuana.
Vor Gericht wollte der Werdohler allerdings weder die Abgabe an den Jugendlichen noch den eigenen Besitz auf sich sitzen lassen. „Wenn ich verkaufen würde, würde ich nicht an kleine Kinder verkaufen.“ Überhaupt habe er weder mit dem 16-Jährigen noch mit dessen großzügigem Bekannten etwas zu tun. Vielmehr präsentierte er sich als Opfer eines perfiden Komplotts. Und, was das Marihuana in seiner Wohnung betraf, hatte er ebenfalls eine Erklärung parat. Das habe seinem Kumpel gehört, der zur Zeit der Durchsuchung bei ihm gewohnt habe. „Das hat der bei mir liegengelassen.“
Jugendlicher weint im Zeugenstand
Mit Blick auf die ohnehin zu erwartende Strafe wurde dieser Punkt der Anklage eingestellt. Hinsichtlich der Abgabe an den Teenager kam er jedoch nicht so leicht davon. Insbesondere der Jugendliche belastete ihn schwer. Bei dem 16-Jährigen flossen sogar Tränen. Er hatte panische Angst vor dem Angeklagten. Und das offenbar nicht ohne Grund: Der Werdohler habe ihm eine Kopfnuss verpasst und gedroht, ihn zu töten. Er habe ihn genötigt, einen Brief zu unterschreiben, in dem er eine frühere Aussage als Lüge titulierte.
Das Gericht hatte keine Zweifel an der Schuld des 24-Jährigen und verurteilte ihn zu acht Monaten Haft ohne Bewährung. Damit droht ihm nun auch der Widerruf einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.