Kamen. .
„Ich habe nichts mehr zu sagen.“ So überraschend kurz sich der ansonsten eloquente Musikverleger und wegen Drogenhandels angeklagte Ulrich Sch. vor der für Mittwoch erwarteten Urteilsverkündung auch gab, so sehr verblüffte gestern das plötzliche Ende der Beweisaufnahme mit anschließenden Plädoyers.
Erwartet, weil seit nunmehr sieben Monaten gewohnt, war hingegen der Auftritt des 50-Jährigen vor dem Landgericht Dortmund unter Vorsitz von Helmut Hackmann: Adrett im Anzug mit weißem Oberhemd, eine Bananenkiste voller Akten an den gefesselten Händen, von zwei Wachtmeistern eskortiert und vorgeführt aus der Haft.
Die soll er nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch die nächsten zwölf Jahre nicht verlassen, weil er sich u.a. des bewaffneten Handels mit Marihuana schuldig gemacht haben soll. Überdies war der Immobilienhändler wohl auch der „Chefbuchhalter“ des international agierenden Drogenringes. Die akribische Buchführung war nicht zu leugnen. Doch will er sie nur auf Zuruf der anderen geführt haben, wie Sch. gestern noch einmal betonte. Um den eigentlichen Handel habe er sich hingegen ebenso wenig gekümmert wie um die Cannabis-Aufzucht in der eigenen Villa, die er zwei Jahre lang nicht bemerkt haben will. Im Gegenteil, er habe stets vor Drogen gewarnt: „Das Marihuana-Geschäft lohnt sich nicht, es stellt zu viele Risiko-Faktoren dar“, versuchte der Kamener zu erklären, „denn mit der Pflanzenaufzucht allein ist es doch längst nicht getan.“ Wie wahr, denn im Laufe des Prozesses musste der selbst ernannte Cannabis-Laie von seinen früheren Mitstreitern auch erfahren, warum sie ihn „Chef“ nannten und die 33. Strafkammer eher den Aussagen vor allem eines Belastungszeugen aus Kamerun glaubten.
Die Verteidigung setzt nunmehr auf Milde des Gerichtes, zumal die „Auswirkung des Prozesses bereits Existenz vernichtend“ seien. In seinem Leben habe der gelernte Akkordeonlehrer „so viel Positives auf die Beine gestellt“ und nun sei alles beschlagnahmt, „jedwede wirtschaftliche Aktivität ist unmöglich“. Ihm dann auch noch seitens der Staatsanwaltschaft „Schäbigkeit“ vorzuwerfen, sei schlichtweg „unprofessionell“. Die Anträge der Verteidigung reichen von Freispruch für den Vorwurf des Handels bis zu einer geringen Freiheitsstrafe für „allenfalls Beihilfe zum Drogenhandel“ und „wenn überhaupt, dann unter fünf Jahren“, wobei der Haftbefehl mit dem Urteil außer Kraft zu setzen sei. Die 33. Kammer wird „nach mehrstündiger Beratung“ (Hackmann) am Mittwoch das Urteil verkünden.