Halver. .

Das vermeintlich lukrative Geschäft mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten aus Osteuropa endet für einen 47-jährigen Mann aus Polen jetzt hinter Gittern. Die Hagener Wirtschaftsstrafkammer verurteilte den geständigen Schmuggler, der auch in Halver und Umgebung für Nachschub gesorgt hatte, gestern zu vier Jahren und drei Monaten Haftstrafe.

Rückblende: Zwischen Juni 2007 und September 2010 versorgten der 47-jährige Pole mit dem Spitznamen „der Stotterer“ und gesondert verfolgte Mittäter immer wieder Abnehmer in Halver und Umgebung mit Schmuggelware. Pro Fuhre lieferten die Täter immer mehrere tausend Stangen der Marken Jin Ling oder auch LM. Die verbotenen Glimmstängel fanden ihren Weg von Polen aus nach Deutschland. Mehrfach landeten sie zumindest vorerst in einer Halle auf einem Schrottplatz in Halver, bevor die Ladung auf die jeweiligen Abnehmer verteilt wurde. Konkret waren es Mengen zwischen 3000 und 7500 Stangen, die die Männer über die Grenze schmuggelten. Bilanz: Insgesamt war „der Stotterer“ mit verantwortlich, dass bis zu 40 000 Stangen auf den Markt in Halver und Umgebung kamen. Der von ihm mit verursachte Steuer- sowie Abgabeschaden in Deutschland und Polen liegt bei knapp zwei Millionen Euro.

Verteilen bis zur Erschöpfung

Die Rolle des 47-Jährigen war es, einen der gesondert verfolgten Haupttäter zu unterstützen. Er, so formulierte es der Vorsitzende Richter Matthias Berg gestern treffend, war quasi die rechte Hand, ließ sich durch die Gegend scheuchen – bis zur völligen Erschöpfung und trotz rüder Beschimpfungen.

Zu Gunsten des Verurteilten ging das Gericht von Beihilfe aus, obgleich, das machte Berg sehr deutlich, das Handeln des 47-Jährigen einer Mittäterschaft sehr nahe kam. Das glaubhafte Geständnis sprach für ihn. Strafverschärfend fielen die Vielzahl der Taten, die Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum ins Gewicht. Zudem, das betonte der Vorsitzende, seien die Taten irgendwann zur Selbstverständlichkeit geworden. Der Verurteilte habe erhebliche kriminelle Energie und Rechtsgleichgültigkeit bewiesen.

Das Gericht sah die Gefahr, dass sich der 47-Jährige der Vollstreckung seiner Strafe durch Flucht entziehen könnte, und ordnete an, dass der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt. Der „Helfer“ aus Polen akzeptierte seine Strafe. Nun kann er damit rechnen, bald in seine Heimat abgeschoben zu werden – wunschgemäß.