Werdohl/Neuenrade. .
Die katholischen Kirchen in NRW bitten ihre Gemeindemitglieder am 17. und 18. November zur Wahlurne. Kirchenvorstandswahlen stehen auch in der Pfarrgemeinde St. Michael Werdohl-Neuenrade an.
Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes?
In den Aufgabenbereich des Kirchenvorstandes fallen alle Verwaltungsaufgaben: Finanzangelegenheiten, Immobilienfragen, Personalentscheidungen und die Verwaltung der Friedhöfe. Die einzelnen Bereiche werden von Ausschüssen betreut. Wer darin sitzt, liege auch immer an den persönlichen Neigungen und Kenntnissen der Vorstandsmitglieder, erklärt Monika Ante, selber seit neun Jahren im Werdohler Kirchenvorstand.
Wie viel Zeit müssen die Gewählten für dieses Amt einplanen?
„Man muss schon viel Freizeit reinstecken, aber es ist zu schaffen“, sagt Monika Ante. Ein Mal im Monat ist Sitzung. Die Arbeitsbelastung des Kirchenvorstandes ist übrigens, zumindest in der Pfarrgemeinde St. Michael, in den letzten Jahren nicht größer geworden. „Wir haben aber auch noch drei Priester vor Ort, das ist sehr komfortabel.“
Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Diese Verzeichnisse liegen im Pfarrbüro Werdohl und im Gemeindebüro in Neuenrade zur Einsicht aus. Zur Wahl stehen momentan acht Kandidaten, fünf werden gewählt. Es können aber bis zum 28. Oktober noch weitere Kandidaten vorgeschlagen werden. Diese werden zugelassen, wenn sie noch 20 Unterschriften von Unterstützern vorweisen können. Alle drei Jahre wird gewählt, dann werden fünf der zehn Kirchenvorstandsmitglieder ersetzt oder erneut ins Amt berufen. Das bedeutet, dass die Legislaturperiode für jeden Einzelnen sechs Jahre beträgt. Der Vorstandsvorsitzende ist übrigens immer der Priester, was Monika Antes Meinung nach auch vollkommen richtig ist.
Stellen sich immer genug Freiwillige zur Wahl und wie sieht die Wahlbeteiligung aus?
Bislang, so Monika Ante, hatte der Kirchenvorstand von St. Michael noch kein Problem damit, alle Stühle besetzt zu bekommen. Auch die Wahlbeteiligung war bislang immer zufriedenstellend.
Wie wird gewählt?
Für die Kirchenvorstandswahl in St. Michael gibt es zwei Wahlbezirke, Werdohl und Neuenrade. Die Gemeindemitglieder können am jeweiligen Tag jeweils in der eigenen Kirche ihre Stimme abgeben, also Werdohler sowohl in St. Michael als auch in St. Petrus Canisius, Neuenrader in St. Mariae Heimsuchung.
Auch die Briefwahl ist möglich. Bis zum 14. November können die dafür erforderlichen Unterlagen im Pfarrbüro angefordert werden. Die Gemeindemitglieder werden auch noch postalisch über die Wahl informiert.