Neuenrade/Hagen. .
Mit dem ein oder anderen Marihuana-Deal schaffte sich ein 22-jähriger Neuenrader offenbar einen Nebenverdienst. In zweiter Instanz wollte er eine Berufungskammer des Hagener Landgerichts gestern allerdings davon überzeugen, dass das bei ihm entdeckte „Gras“ lediglich für den Eigenkonsum bestimmt war.
Relativ schnell musste er allerdings einsehen, dass er auf verlorenem Posten kämpfte.
Anfang 2012 erhielt die Polizei einen Tipp von aufmerksamen Nachbarn, die bei dem jungen Neuenrader eine Mini-Plantage auf dem Balkon vermuteten. Bei der Hausdurchsuchung landeten die Ermittler, die den typischen Marihuana-Geruch sofort wahrnahmen, einen Treffer: rund fünf Gramm der Droge, fein säuberlich in kleine Tütchen verpackt sowie eine große Tüte mit Anhaftungen von Marihuana, 100 unbenutzte kleine Tütchen, eine Feinwaage und zwei Mühlen.
Ende Mai stand der 22-Jährige vor dem Altenaer Amtsgericht – und schwieg beharrlich. Ob es sich bei den drei Pflänzchen auf seinem Balkon tatsächlich um eine kleine Marihuana-Plantage handelte, ließ sich nicht mehr aufklären. Der Vorwurf, Drogen angebaut zu haben, wurde also eingestellt. Übrig blieben die sichergestellten fünf Gramm Marihuana in seiner Wohnung.
Der Verteidiger des Neuenraders sah ein Handeltreiben nicht als erwiesen an und beantragte eine milde Geldstrafe für „einfachen“ Besitz. Das Gericht war jedoch davon überzeugt, dass der Stoff für den Verkauf bestimmt war und verurteilte den 22-Jährigen zu 1350 Euro Geldstrafe. Das in kleine Tütchen verpackte Gras und das Equipment, so Richter Dirk Reckschmidt damals, sprächen eine deutliche Sprache. Mit dem Urteil ganz und gar nicht einverstanden, legte der Neuenrader Berufung ein.
Gestern rollte die 8. Strafkammer den Fall neu auf. Nun versuchte es der Angeklagte persönlich, das Gericht davon zu überzeugen, dass das Dope nur für ihn selbst bestimmt war. Der Vorsitzende Richter Dr. Christian Voigt meldete schnell Zweifel an dieser Version an und machte dem 22-Jährigen wenig Hoffnung, dass sein Rechtsmittel Erfolg haben könnte. Der gab sich letztlich geschlagen – und nahm die Berufung zurück.