Köln. Das Landgericht Köln verkündet am Donnerstag sein Urteil im Streit über die App der ARD-Tagesschau. Kläger sind acht Zeitungsverleger. Sie sind der Meinung, dass die kostenlose App eine unzulässige Konkurrenz zu ihrem eigenen Textangebot darstelle. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.
Im Streit über die "Tagesschau"-App fällt das Landgericht Köln am Donnerstag sein mit Spannung erwartetes Urteil. Acht Zeitungsverleger haben gegen die ARD geklagt, weil sie das kostenlose Internetangebot für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer als eine unfaire Konkurrenz zu ihren Internetauftritten ansehen. Ihrer Ansicht nach ist die gebührenfinanzierte App zu presseähnlich und die Textbeiträge sind nicht ausreichend auf die Berichte der "Tagesschau" im Fernsehen bezogen.
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Damit verstoße die Anwendung gegen den Rundfunkstaatsvertrag, argumentieren die Verleger. Das Landgericht hatte beide Seiten mehrfach zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Gespräche zwischen Verlegern und der ARD verliefen aber im Sand. Der Vorsitzende Richter Dieter Kehl hat bereits deutlich gemacht, dass das Gericht keine allgemein verbindliche Entscheidung treffen könne.
Richter: Werden App nicht verbieten
"Wir werden die 'Tagesschau'-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten", sagte er bei einer Verhandlung. Von einem solchen Urteil habe keine Partei etwas. Das Gericht werde nur über das Angebot der "Tagesschau"-App an einem zufällig bestimmten Tag im Juni vergangenen Jahres entscheiden.
Kehl ließ aber durchblicken, dass der Schwerpunkt bei den Zeitungsverlagen auf Text liegen sollte - vor Audio/Video. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verhalte es sich umgekehrt - hier sei der Schwerpunkt Audio/Video. Generell würde es die Kammer begrüßen, wenn bei mehr Textbeiträgen ein Bezug zur Sendung hergestellt würde, sagte Kehl. (dapd)