Dorsten/Bochum. Auch für den Ankläger bleiben Fragen offen. Für die Gutachterin hat die Tochter des angeklagten Sozialarbeiters eine „überzeugende Erklärung“ geliefert

„Die Vorwürfe haben sich im Wesentlichen bestätigt.“ Da ist sich der Staatsanwalt sicher. Im Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozess gegen den langjährigen Dorstener Sozialarbeiter M. hat er daher eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert.

Seit dem 30. August wird vor dem Bochumer Landgericht verhandelt. M. wird vorgeworfen, seine Tochter zwischen 2001 und 2010 in elf Fällen sexuell belästigt, missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der 44-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Der Angeklagte saß am Dienstagnachmittag während des Plädoyers ruhig auf seinem Stuhl, die Lehnen mit den Händen fest umschlossen. Mal schaute er auf den Fußboden, mal blickte er in Richtung des Staatsanwaltes. Als der am Ende seines Plädoyers erklärte, dass er sieben Jahre für tat- und schuldangemessen hält, schüttelte M. den Kopf.

Urteil spätestens am 2. Oktober

Danach beendete der vorsitzende Richter Johannes Kirfel den achten Hauptverhandlungstag am Bochumer Landgericht. M. verließ den Saal flugs. Er wollte an die frische Luft, wartete vor dem Gerichtsgebäude, um mit seinem Rechtsanwalt noch ein paar Worte zu wechseln.

Zum Wiedersehen kommt es am 26. September. Dann soll zunächst der Beistand der Nebenklage plädieren, anschließend hat der Verteidiger des Angeklagten das Wort. Ob es am gleichen Tag noch zum Urteil kommt, ist fraglich – spätestens fällt es am 2. Oktober.

Der Staatsanwalt verschwieg in seinem Plädoyer nicht, dass es während der Beweisaufnahme durchaus einige Widersprüche gab. Die aber hielten sich nach seinem Dafürhalten im Rahmen nachvollziehbarer Erinnerungsdefizite.

„Ich will nicht verhehlen, dass die ein oder andere Frage offen geblieben ist“, erklärt der Staatsanwalt. Er sieht es als bewiesen an, dass sich der Angeklagte in neun von elf angeklagten Fällen an seiner Tochter vergangenen hat. Unter anderem in seinem Haus in Herne, auf dem Rücksitz seines Cabrios, zuletzt 2010 bei einer gemeinsamen Urlaubsreise auf einem Kreuzfahrtschiff. Dort soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Eine Diplom-Psychologin hatte die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers untersucht. Sie habe laut Staatsanwalt „eine überzeugende Erklärung“ abgegeben.

Dies hatte der Verteidiger des Angeklagten offenbar ganz anders wahrgenommen. Er stellte zahlreiche kritische Fragen an die erfahrene Gutachterin aus Wuppertal. Der Essener Anwalt äußerte, dass die Tochter seines Mandanten das Gericht habe steuern wollen.

Richter haben offenbar Zweifel

Und auch die Richter haben offenbar Zweifel, hakten deshalb noch einmal kräftig nach. Sie wiesen die Psychologin auf einige deutliche Widersprüche in den Aussagen der heute 18-Jährigen hin und baten um Erklärungen aus psychologischer Sicht. Der vorsitzende Richter bemerkte unter anderem, dass die Kammer den Eindruck habe, dass sich das mutmaßliche Opfer durch Fragen des Gerichts in die Enge getrieben fühlt. Das Mädchen habe bei ihrer nicht öffentlichen Vernehmung Fragen offen gelassen oder gar den Raum verlassen, als ihr Widersprüche in ihren Aussagen vorgehalten wurden. „Das ist typisch für Patienten mit posttraumatischer Belastungsstörung“, erklärte der Neurologe, der die Aussagetüchtigkeit der Schülerin untersuchte – und daran keinen Zweifel hat.

Die Diplom-Psychologin erklärte noch, dass die Aussagen des Mädchens „stimmig und psychologisch überzeugend“ seien. Ferner sprach sie von „Realkennzeichen“, die sehr untypisch für eine konstruierte Aussage seien. „Ich sehe es als nachvollziehbar an, wie sie es erklärt“, sagte die Psychologin. Sie ist überzeugt davon, dass das Erzählte tatsächlich erlebt wurde.

So, wie der Staatsanwalt auch.