Lüdenscheid. .

Die Wahnvorstellung, jahrelang missbraucht worden zu sein, trieb einen 29-jährigen Lüdenscheider im März dazu, in einer Wohnung an der Bergstraße seinen eigenen Vater (84) zu töten. Der psychisch kranke Mann handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit. Das Hagener Landgericht ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an.

Eine schizophrene Psychose veranlasste den Lüdenscheider dazu, plötzlich anzunehmen, sein Vater habe sich in der Vergangenheit immer wieder an ihm vergangen, ohne dass er selbst es gemerkt habe. In den frühen Morgenstunden des 13. März wachte er auf und hatte den Wahn, dass ihm der Vater auch in dieser Nacht wieder Gewalt angetan habe. Er ergriff ein Messer, stellte den Rentner zur Rede. Der stritt die Vorwürfe ab. Daraufhin versetzte der Sohn seinem Vater zunächst einen Stich in den Bauch. Anschließend brachte er einen Schnitt an der Kehle an, der sicher zum Tod führte.

Seit Ende August stand der Lüdenscheider vor dem Hagener Schwurgericht. Auf Antrag seines Rechtsanwalts Heribert Golumbeck und zu seinem Schutz wurde die Öffentlichkeit während der Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Da sich bereits im Vorfeld des Verfahrens offenbarte, dass der 29-Jährige vermutlich schuldunfähig sein würde, ging es gar nicht um eine Bestrafung wegen Totschlags, sondern lediglich um die Fragen, ob der Lüdenscheider in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss, ob er nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Richterin: Gefahr für die Allgemeinheit

In seinem Gutachten kam der psychiatrische Sachverständige Dr. Horst Sanner zu diesem Schluss. Zu seiner Überzeugung war die Steuerungsfähigkeit des jungen Lüdenscheiders zum Tatzeitpunkt aufgehoben. Darüber hinaus hätten die Wahnvorstellungen zu einer Verschiebung des Wertesystems geführt, so dass seine Einsichtsfähigkeit wahrscheinlich auch aufgehoben war, als er seinen Vater tötete. Das Gericht folgte dem Gutachten. „Die Tat war symptomatisch für seine Erkrankung“, so die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen. Unbehandelt stellte der 29-Jährige nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Derzeit befinde er sich noch in einem fragilen Zustand und bedürfe einer langdauernden Behandlung.