Lüdenscheid. . Mit einem Küchenmesser fügte ein 29-jähriger Lüdenscheider seinem Vater (84) im März in einem Haus an der Bergstraße tödliche Verletzungen zu. Seit gestern steht der psychisch kranke und offenbar schuldunfähige Mann vor dem Hagener Schwurgericht. Sein Fall wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die Öffentlichkeit wurde zu seinem Schutz ausgeschlossen.

Mit starrem Blick sitzt der 29-Jährige im Schwurgerichtssaal. Ab und zu streifen seine Augen die Prozessbeteiligten. Er wirkt verunsichert, fast ängstlich. Seine Erkrankung ist ihm deutlich anzusehen. Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer verliest die Antragsschrift und konfrontiert den Beschuldigten an dieser Stelle noch einmal mit der Tat, die er begangen haben soll. Um eine Verurteilung geht es in diesem Verfahren gar nicht mehr. Vielmehr geht es um die Frage, ob der Lüdenscheider dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss, ob er unbehandelt eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte.

Bevor sich der 29-Jährige zu dem, was in den frühen Morgenstunden des 13. März geschah, äußert, stellt sein Rechtsanwalt Heribert Golumbeck den Antrag, die Öffentlichkeit über die gesamte Dauer des Verfahrens auszuschließen – zum Schutz seines Mandanten. Denn im Vordergrund stehe hier eine komplizierte Krankheitsgeschichte. Die Kammer berät sich und folgt dem Antrag. Lediglich die spätere Urteilsverkündung soll öffentlich erfolgen.

Vollumfängliches Geständnis

Im Gespräch mit der WR bestätigt Rechtsanwalt Heribert Golumbeck, sein Mandant habe die Tat vollumfänglich eingeräumt. Zumindest zum Tatzeitpunkt sei der Lüdenscheider davon ausgegangen, dass ihn sein Vater über Jahre und darüber hinaus noch in der Nacht missbraucht habe. Heute, nach der Einweisung in die Psychiatrie und seitdem er wieder Medikamente einnehme, gehe er davon aus, dass er sich den Missbrauch eingebildet habe. Heute gehe es ihm besser. „Nach meinem Eindruck bedauert mein Mandant zutiefst, dass es zu diesem tragischen Vorfall gekommen ist“, so Golumbeck.

Rechtsanwalt Dominic Petereit vertritt eine Schwester des Beschuldigten. Auch er geht davon aus, dass der Lüdenscheider zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, dass er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. „Ich glaube, dass der Beschuldigte ein kranker Mann ist und dass er im Wahn gehandelt hat.“