Lünen. . Acht Monaten nach der Niederlage vorm Oberverwaltungsgericht Münster beantragt Trianel den neuen Vorbescheid für das Kohlekraftwerk in Lünen. Die komplett überarbeiteten bzw. neu erstellten Unterlagen werden der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde am Donnerstag, 30. August, vorgelegt.

Acht Monaten nach der Niederlage vorm Oberverwaltungsgericht Münster beantragt Trianel den neuen Vorbescheid für das Kohlekraftwerk in Lünen. Die komplett überarbeiteten bzw. neu erstellten Unterlagen werden der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde am Donnerstag, 30. August, vorgelegt. Der Kraftwerksbauer geht davon aus, dass der Vorbescheid im Frühjahr 2013 erteilt wird. Im dritten Quartal des nächsten Jahres, so die Erwartung, soll das Kraftwerk in Betrieb gehen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2011 den Vorbescheid für den Kraftwerksbau bekanntlich „einkassiert“. Von den Richtern bemängelt wurde vor allem die zu hohe Belastung für die Cappenberger Wälder unter Berücksichtigung der Ausstöße aller umliegenden Kraftwerke. Trianel erhielt die Möglichkeit auf Nachbesserung des FFH- und Umweltverträglichkeitsnachweises. Davon macht der Kraftwerksbauer nun Gebrauch.

Trianel ist überzeugt, den Nachweis erbringen zu können. Auch weil mit der Steag ein Deal vereinbart wurde. Wie Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen erklärte, habe sich der Energiekonzern verpflichtet, bei seinem Kraftwerksprojekt Herne V auf die Hälfte des genehmigten Schwefeldioxid-Ausstoßes zu verzichten. Die Selbstverpflichtung dazu liegt den Trianel-Unterlagen bei.

Durch den Steag-Verzicht ergibt sich in der Summe aller Kraftwerke eine geringere Belastung für die Umwelt und damit die Genehmigungsfähigkeit des Lüner Kraftwerkes, so die Rechnung von Trianel.

Kostenlos ging der Deal nicht über die Bühne. Wieviel Trianel zahlen musste, wollte Ungethüm nicht sagen. Bitter für den Lüner Kraftwerksbauer: Für die Inbetriebnahme von Herne 5, die als eher unwahrscheinlich gilt, bräuchte Steag ohnehin eine neue Genehmigung und die sieht schärfere Grenzwertbestimmungen vor. Doch soviel Zeit blieb Trianel nicht.

21 Gutachter hatte der Lüner Kraftwerksbauer mit der Überarbeitung bzw. Neuaufstellung des Vorbescheid-Antrages beauftragt. Die Unterlagen füllen insgesamt sechs Aktenordner. Neu erstellt wurden die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die Artenschutzprüfung und die Immissionsprognose.

Der alte Antrag basierte auf Datenmaterial aus dem Jahr 2006. Man habe für den neuen die Cappenberger Wälder komplett kartiert und 1000 Bodenproben entnommen. Unterm Strich sei man überzeugt, den Grenzwert von drei Prozent zusätzlicher Schadstoffbelastung durch das Lüner Kraftwerk deutlich zu unterschreiten.

Sollte dies nicht gelingen, wovon bei Trianel niemand ausgeht, bleibt dem Kraftwerksbauer als Plan B das so genannte Abweichungsverfahren. Der Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster hatte darauf eindringlich hingewiesen. Es sieht die Genehmigung des Kraftwerks auch bei geringen Überschreitungen vor, wenn unter anderem Kohärenzmaßnahmen, ähnlich den Ausgleichsmaßnahmen, getroffen wurden. Das Verfahren würde von der Bezirksregierung geführt und von der Europäischen Kommission entschieden.

Um dafür gewappnet zu sein, hat Trianel 100 Hektar Cappenberger Wald von Graf von Kanitz für einen Zeitraum von 35 Jahren gepachtet. Die Fläche diene dem Schutz von Flora und Faune. Außerdem habe man von den Stadtwerken 12 Hektar Lippe-Gelände erworben, die als Aue-Gebiete der Landespflege übergeben würden, teilte Manfred Ungethüm mit.

Die Antragsunterlagen werden an rund 75 Träger öffentlicher Belange ausgehändigt und liegen ab 10. September für vier Wochen im Lüner Rathaus aus. Das Datum für den Erörterungstermin ist am 12. und 13. Dezember im Hansesaal (Reservetermin eine Woche später).

Parallel zum Vorbescheid-Antrag wird auch der Antrag zur Einleitung von Abwasser in die Lippe gestellt. Antragsteller hier ist der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL).