Schwerte/Hagen. Im Streit soll ein 25-jähriger Mann aus Schwerte seine beiden „Gegner“ mit Reizgas besprüht haben.
Auch wird dem jungen Polizisten vorgeworfen, die Männer mit seiner Dienstwaffe bedroht zu haben. Seit gestern muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Hagener Amtsgericht verantworten. Dort präsentiert er seine Version der Ereignisse.
Das, was dem vorläufig vom Dienst suspendierten Schwerter zur Last gelegt wird, könnte ihn seinen Job kosten. In den frühen Morgenstunden des 10. April 2011 soll er den beiden Männern – Besuchern seines Nachbarn - im Rahmen einer Auseinandersetzung von seinem Wohnhaus auf die Straße gefolgt sein, zwei Schüsse mit seiner Dienstwaffe abgegeben und gedroht haben: „Ich knalle Euch ab.“ Auch soll er seine Kontrahenten mit Reizgas attackiert haben.
Quasi vor seiner Haustür, so die Schilderung des Angeklagten, sei er auf die beiden Männer getroffen, von denen er einen bereits lange kenne und mit dem er nie das beste Verhältnis gehabt hätte. „Geht von meinem Grundstück“, habe er nach der ersten gegen ihn gerichteten Beleidigung gefordert. Sie seien ihm jedoch gefolgt – bis in seine Wohnung. „Ich habe mich sehr bedroht gefühlt und Angst bekommen.“ Irgendwie habe er die Männer dann aus der Wohnung gedrängt, habe Reizgas und Dienstwaffe genommen, sei hinter ihnen her, um sie endgültig zu vertreiben. Mehrfach hätten die sich umgedreht und auf ihn eingeschlagen. Zunächst habe er dann zum Reizgas gegriffen, später habe er zwei Schüsse in die Luft abgegeben – als Warnung. Und, bereits zuvor, habe er auf seine Waffe hingewiesen.
Seine mutmaßlichen Opfer indes wiederholten ihre Vorwürfe im Zeugenstand, schilderten jedoch zum Teil unterschiedliche Sachverhalte. Ebenso variierten die Aussagen der Zeugen.
Geldbuße von 3000 Euro als Angebot
Am 4. September soll der Prozess mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden, es sei denn, der Schwerter stimmt bis dahin einer Einstellung seines Verfahrens gegen Zahlung von 3000 Euro Geldbuße zu. „Meinem Mandanten kommt es darauf an, dass er nicht aus dem Dienst entfernt wird. Daher überlegen wir, nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen, einer Verfahrenserledigung zuzustimmen“, sagte Dr. Gennaro Festa.