Altena/Lüdenscheid. .

„Das war ein hinterlistiger Überfall“ – Im Fall des jungen Pärchens, das einen Taxifahrer aus Altena in einen Hinterhalt lockte und attackierte, um dessen Einnahmen zu rauben, fiel das Urteil.

Das Landgericht Hagen verurteilte den Hauptangeklagten (21) zu viereinhalb Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung im Entzug an. Seine Freundin (19) erhielt eine Bewährungsstrafe.

Rückblende: Mitte Januar hatte das drogensüchtige Duo kein Geld mehr, um sich „Stoff“ zu besorgen. Zusammen schmiedeten sie den perfiden Plan, einen Taxifahrer zu überfallen. Ihr Opfer, den 60-jährigen Altenaer, lockten sie unter dem Vorwand, die junge Frau müsse dringend ins Krankenhaus gebracht werden, auf einen dunklen Hinterhof in Lüdenscheid.

Die Rollenverteilung dabei: Sie lenkte den Fahrer im Hinterhof ab, ihr Freund schlich sich von hinten an und schlug mit einer Holzlatte zu. Durch den wuchtigen Hieb erlitt das Opfer einen Schulterbruch, rappelte sich aber auf, flüchtete in sein Taxi, verriegelte die Türen und fuhr seinen Verfolgern davon..

In der vergangenen Woche hatte der Prozess begonnen. Beide Angeklagte räumten die Tat ein. Ihr Geständnis sprach letztlich ebenso für die beiden jungen Leute wie die Annahme einer gewissen Enthemmung durch Alkohol und Drogen. Auch nahm ihnen die Jugendkammer ab, dass es sich bei dem Überfall trotz aller Planung um eine Spontantat handelte. Im besonderen Maß strafverschärfend indes schlug die Gefährlichkeit des Übergriffs zu Buche.

Mit Holzlatte zugeschlagen

In der Urteilsbegründung redete der Vorsitzende Richter Marcus Teich Tacheles: „Was da passiert ist, war extrem gefährlich. Das hätte auch anders enden können.“ Immerhin habe der Angeklagte auf einen Mann eingeschlagen, der sich bewegt habe. „Das hätte auch leicht den Nacken oder den Kopf treffen können.“ Darüber hinaus könne das Pärchen froh sein, kein Geld erbeutet zu haben. Teich wandte sich an den bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten, der kurz vor der Tat 21 Jahre alt wurde: „Wenn das geklappt hätte, wären Sie hier mit sechs oder sieben Jahren weggegangen.“

Was die 19-Jährige betraf, erklärte Teich offen, die Kammer habe lange überlegt, ob ihre Jugendstrafe überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wolle ihr die Chance jedoch geben. Sie bekam ein Jahr und neun Monate auf Bewährung – und als Auflage muss sie 200 Sozialstunden ableisten, aktiv nach einem Ausbildungsplatz suchen und Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen.