Lünen. . Ende August sollen die Genehmigungen für den Betrieb des Trianel-Kohlekraftwerks Lünen neu beantragt werden. Danach soll der Probebetrieb beginnen. Dann würde zeitweise auch schon Strom produziert und eingespeist.

Ende August will das Unternehmen Trianel-Kohlekraftwerk Lünen einen neuen Antrag zur Genehmigung des Kohlekraftwerks einreichen. Ende November hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Vorbescheid für rechtswidrig erklärt. Mit dem neuen Antrag würde aus Sicht von Trianel auch der Weg für Prüfungen der Anlage und damit einen Probebetrieb frei gemacht, bei denen zum Teil auch schon Strom produziert und verkauft würde. Im Herbst könnten erstmals das Öl- und Kohlefeuer gezündet werden.

Für die Tests muss alles laufen

Viele der technischen Anlagen des Kraftwerks sind schon fertig, andere so gut wie fertig. Ihre Prüfung, erläuterte Trianel-Sprecher Elmar Thyen gegenüber unserer Redaktion, könne nur unter Last geschehen. Die Anlagenteile einzeln zu testen, sei nicht möglich.

Bekanntlich hat das Kraftwerk zurzeit keine Betriebsgenehmigung, und auch der Vorbescheid ist im November vergangenen Jahres vom Oberverwaltungsgericht Münster kassiert worden. Wollte Trianel heute mit den Tests beginnen, gäbe es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage.

Bis Ende August sollen die letzten Unterlagen allerdings komplett sein und der neue Antrag gestellt werden, so Thyen. Und an dieser Stelle, erläuterte er, öffne das Bundesimmissionsschutzgesetz dann die Tür für die Tests, die für die Prüfung der Betriebstüchtigkeit nötig seien. Innerhalb eines laufenden Genehmigungsverfahrens könne der Betrieb zur Prüfung der Anlage erlaubt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den bisherigen Vorbescheid vor allem deshalb für rechtswidrig erklärt, weil die Schadstoff-Belastungen für die Cappenberger Wälder zu hoch gewesen wären, allerdings davon ausgehend, dass auch die Kohlekraftwerke in Datteln und Herne ans Netz gehen. Beides ist zumindest derzeit nicht der Fall, für einen Probebetrieb würden aus Sicht von Trianel die theoretischen Emissionen dieser beiden Kraftwerke also keine Rolle spielen. Entsprechend wären vorläufige (Teil-)Genehmigungen, wie sie für den Probebetrieb nötig sind, relativ einfach zu bekommen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW hatte kürzlich große Zweifel daran geäußert, dass ein Probebetrieb rechtlich möglich wäre. „In dieser Woche hätte der BUND noch Recht“, so Thyen. Sobald die neuen Anträge raus seien, wäre dies aus Sicht des Unternehmens aber nicht mehr der Fall. Klar ist: Es ist prinzipbedingt praktisch nicht möglich, die einzelnen Bestandteile des Kraftwerks einzeln im Betrieb zu testen. „Das muss unter Lastbedingungen passieren“, so Elmar Thyen. Deshalb werde also das gesamte Kraftwerk laufen, mit einem Ölfeuer auf Betriebstemperatur gebracht und dann mit Kohle befeuert werden. Die erste probeweise Inbetriebnahme, so Thyen, werde noch ohne den eigentlichen Stromgenerator geschehen. Bei späteren Tests werde es aber nicht möglich sein, darauf zu verzichten. Die Energie, die dann zwangsläufig produziert wird, werde dann in das Stromnetz eingespeist und auf dem normalen Weg auch verkauft.