Lüdenscheid. .

Aufzug kaputt – das Problem traf die Bewohner der Senioren-Wohnungen Gartenstraße 12a buchstäblich wie der Blitz. Genau der hatte nämlich beim großen Unwetter vorletzten Freitag am Nattenberg eingeschlagen und ganz offensichtlich dafür gesorgt, dass die Fahrstuhl-Technik streikt – Stichwort Überspannung. Und das tut sie bis heute. Schon seit Tagen mühen sich Heinz Flade (85) und seine Frau Ursula (83) durch das Treppenhaus in ihre Wohnung.

Wartungsfirma weist Vorwurf zurück

Aber nicht nur sie: In den acht Wohnungen der drei oberen Etagen wohnen ebenfalls ältere Mieter, die auf den Fahrstuhl angewiesen sind. „Da muss doch jetzt schnell etwas getan werden, damit die Bewohner endlich wieder flexibel sind“, sagt am WR-Lesertelefon Sohn Rüdiger Flade. Und weist gleich auch noch auf einen seit längerem defekten Lichtschalter im Keller hin.

Versuche der alarmierten Monteure, den Aufzug wieder in Gang zu kriegen, schlugen bislang fehl. Tatsächlich sei ein Blitzeinschlag vom Unwetter-Freitag schuld an dem Defekt, erklärt im WR-Gespräch Guido Stolze von der Dortmunder Firma BRS Aufzüge. Sie kümmert sich seit Anfang Juli um die Wartung der Anlagen – im Auftrag der Halveraner Firma Steinbach & Dahlhaus. Die wiederum verwaltet die Senioren-Wohnungen an der Gartenstraße.

Der Blitz habe eine Platine der Steuer-Elektronik zerstört, erklärt Stolze. Das habe BRS vor Ort nicht sogleich richten können: „Normalen Verschleiß – das machen wir selbst. Aber das?“ Gleich am Montag nach dem Wetter-Chaos habe er beim Aufzug-Hersteller Thyssen die Störung gemeldet – und auch immer wieder nachgehört. Bei Thyssen habe man aber immer wieder auf rund 20 weitere Hilferufe aus Lüdenscheid und Umgebung in Sachen defekte Fahrstühle verwiesen. Mittlerweile sei aber ein Reparatur-Termin vereinbart: für den heutigen Mittwoch. „Fast 14 Tage bis zur Reparatur – das ist schon heftig“, räumt Stolze ein.

Mietminderung generell möglich

Im Grunde könnten die Mieter im Haus den Ausfall des Aufzugs als „mietmindernd“ geltend machen, bestätigt auf WR-Anfrage Bernd Eisenhut vom Lüdenscheider Mieterverein. Und zwar rückwirkend bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der Mangel aufgetreten ist.

Im konkreten Fall also am Unwetter-Freitag. Relevant sei dabei, erklärt Eisenhuth, welche Umwege den Bewohnern durch die Unbenutzbarkeit des Aufzugs entstehen. Je mehr Treppen die Senioren steigen müssen, desto höher könne die Mietminderung ausfallen, meint der Experte: „So zwischen 7,5 und zehn Prozent der Brutto-Miete.“ Eisenhuths Rechenbeispiel: etwa 1,50 Euro pro Ausfall-Tag – macht bei 14 Tagen etwa 21 Euro.

Rein juristisch gesehen müsse der Mieter dabei dem Vermieter im Übrigen keine Frist für die Behebung des Mangels einräumen, etwa bis zu einer Reparatur, so Eisenhuth. Das sei oft gar nicht so bekannt. Allerdings sei es in Fällen, bei denen eine Mietminderung viel Aufwand, aber am Ende wenig Geld zurück bringe, nicht immer ratsam, sie auch geltend zu machen. Dem guten Verhältnis zum Vermieter zuliebe.