Unna. . Am 26. Dezember 2011 fuhr ein Bergkamener (20) unter Alkohol- und Drogeneinfluss seinen Wagen gegen einen Baum an der Dortmunder Straße in Afferde. Seine Mitfahrerin aus Kamen (18) starb. Das Jugendschöffengericht in Unna verhängte nun eine Haftstrafe auf Bewährung.
Nicht ins Gefängnis muss ein 20-jähriger Bergkamener, der den Tod einer Beifahrerin am zweiten Weihnachtstag 2011 in Afferde zu verantworten hat.
Nach rund achtstündiger Verhandlung befand das Jugendschöffengericht den Angeklagten der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. Zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil der drei Richter, die auf den Angeklagten Erwachsenenstrafrecht anwendeten. Bei dem Unfall auf der Dortmunder Straße war eine Kamenerin (18) gestorben. Beide Elternteile traten im Prozess als Nebenkläger auf.
Mit 1,14 Promille am Steuer
Vor dem Urteil waren mehrere Zeugen und Sachverständige vernommen worden. Die Gastgeberin der Party vom 25. auf den 26. Dezember 2011 hatte noch zugunsten des Angeklagten ausgesagt, er habe nur zwei Dosen Bier getrunken. Dies widerlegte der medizinische Gutachter, der zum Zeitpunkt des Unfalls von 1,14 Promille beim Angeklagten ausging.
Auch der Kfz-Sachverständige belastete den Angeklagten schwer. So wurde festgestellt, dass der junge Mann mit seinem Porsche mit nahezu 100 km/h fast doppelt so schnell wie erlaubt (50 km/h) gefahren war. Weiter gab der Gutachter zu Protokoll, dass das Zugschloss des Beifahrergurts im Unfallauto defekt war. Dies und das weitere Verhalten des Angeklagten im Prozess nahm der erneut energische Nebenklägervertreter zum Anlass, auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu plädieren. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und drei Monate Haft ohne Bewährung gefordert.
Geständnis positiv gewertet
Dem folgte das Gericht nicht. Strafmildernd wertete es, dass der Angeklagte, so weit er sich erinnern konnte, geständig war. Ferner wurde zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war. Strafverschärfend wirkte sich aber aus, dass er in erheblichem Maße Alkohol und Drogen konsumiert hatte. Zudem wurden seine einschlägigen Eintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil gewertet.
Als Bewährungsauflage wurde der Angeklagte angewiesen, dem Gericht alle drei Monate ein negatives Drogenscreening vorzulegen. Dazu wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen. Seinen Führerschein wird er nicht vor Ablauf einer dreijährigen Sperrfrist zurück erhalten.
Ein Vertreter der Nebenkläger hatte mahnend gesagt: Es sei nur Zufall gewesen, dass nicht noch mehr Menschen zu Schaden gekommen seien.