Lüdenscheid. . In vier Fällen soll ein 37-Jähriger seine Stieftochter in Lüdenscheid und Umgebung missbraucht haben. Während er vor dem Hagener Landgericht beteuert, die damals 16-Jährige niemals zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben, bewerteten Polizeibeamte die Aussagen des Teenagers am Dienstag als durchaus glaubwürdig.

„Ich konnte keine gravierenden Widersprüche erkennen“, erinnert sich eine Kriminalbeamtin im Zeugenstand. Ihr hatte das mutmaßliche Opfer von vier Vorfällen berichtet – von sexuellen Übergriffen, Drohungen, Vorwürfen und Schlägen. Die heute 17-Jährige habe frei erzählt, präzise und gut Fragen beantwortet. Ähnliche Eindrücke hatten auch andere Beamte bei Vernehmungen der jungen Hauptbelastungszeugin.

Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat vertritt das mutmaßliche Opfer. Sie glaubt ihrer Mandantin uneingeschränkt. Im Gespräch mit der WR betont sie: „Für mich gibt es weiterhin keinen ersichtlichen Grund, warum meine Mandantin ihren Stiefvater zu Unrecht belasten sollte.“ Am Freitag stehe nun deren Aussage vor Gericht an. „Ich bin überzeugt, dass sie bei ihren Vorwürfen gegen den Angeklagten bleibt. Das wird sicherlich eine langwierige und belastende Befragung, die ich ihr gerne erspart hätte. Aber leider war der Angeklagte zu einem Geständnis nicht bereit. Deshalb muss sie den schweren Weg jetzt gehen.“

Verteidigung von Unschuld überzeugt

Dem entgegen ist Verteidigerin Sonka Mehner-Heurs von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt: „Wie üblich bei diesen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hängt alles von der Aussage der Hauptbelastungszeugin am Freitag ab“, sagt sie der WR. „Bereits jetzt ergeben sich aus der Akte aber auch nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme Hinweise auf Widersprüche in den verschiedenen Aussagen der mutmaßlichen Geschädigten. Ich persönlich halte es nicht für fernliegend, dass die Stieftochter meines Mandanten jedenfalls Gründe dafür gehabt hat, diesem oder aber auch seiner Ehe mit der Mutter zu schaden.“ Tatsächlich hat die Rechtsanwältin des 37-jährigen Angeklagten keine Zweifel: „Die Einlassung meines Mandanten halte ich für glaubhaft.“

Freitag wird das Verfahren fortgesetzt. Neben der Aussage des mutmaßlichen Opfers sind ferner die Befragungen der Mutter und einer guten Freundin des Teenagers geplant.