Schwerte. . Der Landrat kritisiert die neuen Regeln, wenn Familien Hilfen für Nachhilfen beantragen.

Rund 1500 Hilfeempfänger in Schwerte, im gesamten Kreis sind es etwa 23000, haben einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse für die Bildung ihrer Kinder. Allerdings bedient sich bislang nur etwas mehr als die Hälfte aus diesem Finanz-Topf.

Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT genannt, das vor zwei Jahren auf den Weg gebracht wurde, soll bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerfamilien zu mehr Zukunftschancen verhelfen.

Das soll heißen, dass sie am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen, dass sie das erforderliche Schulmaterial bekommen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist.

Seit dem vergangenen Donnerstag, 19. Juli, gibt es einen neuen Erlass, nachdem auch Nachhilfe bezuschusst wird, wenn die Benotung verbessert kann. Um diese Zuschüsse zu bekommen, müssen Anträge gestellt werden. Und da liegt das Problem. „Zu bürokratisch“, so Makiolla, und fügt an, „gut gemeint. Schlecht umgesetzt“.

Immenser Bürokratieaufwand

Ein gutes Beispiel für den immensen Bürokratieaufwand ist, wenn Eltern Nachhilfe für ihre Zöglinge beantragen möchten: Zuerst muss die Schule beglaubigen, dass ihr Kind versetzungsgefährdet ist oder aber sich in der Note verbessern kann. Dann muss der Nachweis erbracht werden, dass die Nachhilfekraft geeignet ist. Das Jobcenter verlangt zudem ein polizeiliches Führungszeugnis, erst dann wird der Zuschuss für die Lernförderung gewährt. Das hält viele davon ab, sich aus dem BuT zu bedienen.

Makiolla ist zurzeit im Kreis Unna auf Werbefeldzug für die Inanspruchnahme des BuTs. Durch Pressegespräche in den Jobcentern – wie in Schwerte –, persönlichen Anschreiben an alle Hilfeempfänger im Kreis und einem geschalteten Spot beim Lokalsender Antenne Unna will er die Menschen erreichen.

Rechtsanpruch

Im Schwerter Jobcenter informierten jetzt neben Michael Makiolla auch Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer Jobcenter Unna, sowie Christian Weil, Diplom-Sozialarbeiter im Jobcenter Schwerter, über Fakten und Hintergründe des Gesetzes.

Makiolla und Ringelsiep wiesen darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen haben.

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, Empfänger von Wohngeld, Kindergeldzuschlag und ein Teil der Asylbewerber haben die Möglichkeit, für ihre Kinder Anträge zu stellen. Die Mitarbeiter der Jobcenter informieren und helfen bei den Anträgen . Der Kreis Unna hat zusätzlich 13 Kräfte, die vom Bund finanziert werden, eingestellt, um die Anträge bearbeiten zu können. Ebenso geben Schulsozialarbeiter, von denen kreisweit 50 neu eingestellt worden seien, Informationen und leisten Hilfe bei den Anträgen.

Bester Zeitpunkt in den Ferien

Viele zu vergebende Leistungen beziehen sich auf die Schule. Bis zu sechs Anträge können pro Kind mehrfach pro Jahr gestellt werden. Beantragt werden können Zuschüsse für Klassenfahrten oder -ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen und für die soziale und kulturelle Teilhabe, wie Beitritte in Sportvereinen oder Musikschulen. Hier wird das Geld an die Träger ausgezahlt.

Beim Schulbedarfspaket ohne Antrag gibt es direkt Geld, und zwar 70 Euro am 1. August und 30 Euro am 1. Februar. Dadurch sollen nötige Anschaffungen für die Schule erleichtert werden.

„Jetzt, in den Ferien, ist der beste Zeitpunkt, um die Anträge zu stellen“, fordert Michael Makiolla die Hilfeempfänger auf, alsbald tätig zu werden. Denn, die Anträge müssen genehmigt werden, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.