Kreis Unna. . Schätzungsweise jeder zweite Anspruchsberechtigte verzichtet auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das berichten Kreis Unna und Jobcenter, wo die Leistungen des Bundes beantragt werden müssen.

Schätzungsweise jeder Zweite verzichtet auf Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das berichten Kreis Unna und Jobcenter, wo die Leistungen des Bundes beantragt werden müssen.

Mit dem Geld soll Kindern und Jugendlichen, deren Familien über nicht genügend Einkommen verfügen, der Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Bezuschusst werden Nachhilfeunterricht, das gemeinsame Mittagessen an der Schule, die Mitgliedschaft im Sportverein oder der Kurs an der Musikschule. Bei Bedarf komplett bezahlt werden Klassenfahrten, sei es für den Tagesausflug ins Phantasialand oder die Ski-Woche in den Bergen. Unter anderem.

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© Kreis Unna

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Kreis, die Anspruch darauf haben, wird auf 22500 geschätzt. Doch nur die Hälfte von ihnen hat im vergangenen Jahr tatsächlich Leistungen des Teilhabe- und Bildungspaketes beantragt. Das teilte Landrat Michael Makiolla (Foto) am Mittwoch beim Besuch des Jobcenters in Lünen mit. Sein dringender Appell: Wer Anspruch darauf hat, soll unbedingt den Antrag dafür stellen. Er rät: Jetzt beantragen, damit die Leistungen mit Beginn des neuen Schuljahres bewilligt sind.

Vergangenes Jahr gingen beim Jobcenter und Kreis Unna insgesamt 23472 Anträge ein. Jeder Berechtigte kann mehrfach beantragen. Im ersten Halbjahr 2012 waren es 12622. Auch wenn das tendenziell einem leichten Anstieg entspricht: Für Makiolla, Kreis-Sozialdezernent Rüdiger Sparbrod, dem Leiter des Jobcenters im Kreis, Uwe Ringelsiep, sowie Paul Bergsma vom Jobcenter ist klar: Von dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen noch mehr profitieren.

Eine Erklärung für die eher verhaltene Inanspruchnahme liegt für Makiolla auf der Hand: „So gut es gemeint ist, das Bildungs- und Teilhabegesetz ist ein riesiges Bürokratie-Monster“. Es halte zu viele Bezugsberechtigte davon ab, Ansprüche geltend zu machen“.

Ein Beispiel: Wer für sein Kind die Übernahme der Kosten für die Nachhilfe beantragt, muss dafür die Beglaubigung der Schule vorlegen, dass der Schüler versetzungsgefährdet ist, den Kostennachweis und auch den Nachweis, dass die Nachhilfekraft tatsächlich geeignet ist.

Betroffen von zuviel Bürokratie sind für Makiolla auch die beteiligten Institutionen. Der Bund gibt fürs gemeinsame Mittagessen an Schulen pro Mahlzeit einen Euro dazu. Das Geld wird direkt an die Schule überwiesen. Die müsse die Leistung dann pro Mahlzeit abrechnen, also nachhalten und Rechenschaft ablegen, ob das Kind tatsächlich mitgegessen hat oder sich einen Döner von der Bude geholt hat, wie es hieß.

Wurde zuviel gezahlt, sind Kreis und Jobcenter zur Forderung auf Rückerstattung verpflichtet. Weil es sich um Geld des Bundes handelt, so der Landrat. Andernfalls drohten Regressansprüche des Bundesrechnungshofes.

Für Makiolla ist das „zu bürokratisch, zu intransparent.“ Er fände es besser, wenn der Bund den Einrichtungen die Mittel pauschal zur Verfügung stellt. Die könnten sie dann nach Bedürftigkeit verteilen.

Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es unter anderem unter www.kreis-unna.de