Schwerte/Hagen.

. Weil er chronisch pleite war, überfiel ein 31-jähriger Schwerter die Tankstelle auf dem Gelände der Raststätte Lichtendorf-Süd – unmaskiert und bewaffnet mit einem Deko-Schwert. Gestern stand er vor dem Hagener Landgericht.

Nie zuvor hatte sich der Angeklagte etwas zu Schulden kommen. Arbeitslos lebte er durch Unterstützung seines Vaters, der diese dann einstellen wollte und auf die Zahlung von Kostgeld pochte. In dieser Situation entschied sich der 31-Jährige, eine Straftat zu begehen. Egal was – Hauptsache, es brachte Geld.

Vorher voll getankt

Am 4. April nahm er sein Deko-Schwert von der Wand, legte es auf den Rücksitz seines Autos, fuhr los. Sein Vorhaben: Er wollte die Tankstelle überfallen. Vor Ort füllte er zunächst seinen Tank, um später besser flüchten zu können. Dann griff er zum Schwert, betrat den Verkaufsraum, richtete die Spitze auf den Verkäufer. „Gib mir das Geld aus der Kasse, sonst steche ich Dich ab“, soll er erklärt haben. Der 29-jährige Verkäufer, der als Zeuge aussage, nahm den Mann mit dem Schwert gar nicht ernst. Spaßeshalber, so der Zeuge, habe er gefragt: „Willst Du mich überfallen?“ Dann habe er dem Angreifer den Mittelfinger gezeigt, die Fernbedienung mit dem Alarmknopf auf den Tresen gestellt und gefragt: „Weißt Du, was das ist? Das ist der Alarm. Gleich kommt die Polizei.“ Der Angeklagte habe „Arschloch“ gemurmelt und sei getürmt – verfolgt vom Kassierer. Später stellte sich der Täter der Polizei.

Mann war geständig

Vor Gericht räumte der Angeklagte seinen Raubversuch sofort ein, berichtete von seiner Zwangslage und dem Gefühl, auf ganzer Linie versagt zu haben: „Es war mir alles scheißegal.“ Das Schwert habe er zuvor für 80 Euro in einem Geschenke- und Fantasy-Laden gekauft. „Weil ich halt ein Faible für Klingenwaffen und Segelschiffe habe.“ Die Vorsitzende Richterin Nina Sommer meinte dazu: „Da hätten Sie lieber ein Segelschiff mitgenommen.“

Mit Blick auf die zahlreichen Aspekte, die für den Schwerter sprachen, ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus: ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden lautete das Urteil.