Neuenrade. .

Tränen der Freude, große Erleichterung. Pasquale B. und Mario L, vermeintliche Auftraggeber im Mordfall Umberto S, befinden sich auf freiem Fuß. Das Hagener Landgericht hob die Haftbefehle gegen die beiden Männer gestern auf.

Offenbar besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Noch offen, wie das Gericht im Fall der Angeklagten Giuseppe und Luca B. entscheidet.

„Der Haftbefehl wird aufgehoben“, verkündete die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen. In diesem Moment schlug Mario L. die Hände vor das Gesicht, bemühte sich, die Fassung zu bewahren. Schnell beugte er sich zu seinen Verteidigern rüber, hakte nach, ob er die Worte der Richterin tatsächlich richtig verstanden hatte.

Nach 17 Monaten U-Haft stand ihm die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Nicht anders dürfte es dem Gevelsberger Pasquale B. ergangen sein, der wenig später von seiner Haftentlassung erfuhr.

Die Verteidiger von allen vier Angeklagten hatten die Aufhebung der Haftbefehle beantragt. Dabei spielte das „neue“ vorläufige Ergebnis der Sachverständigen, die eine Falschbelastung durch den verstorbenen Kronzeugen Michael P. aus Neuenrade nicht mehr ausschließen konnten, eine nicht unerhebliche Rolle. Staatsanwalt Bernd Haldorn wandte sich gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Pasquale, Giuseppe und Luca B. Aus seiner Sicht war ein neuer Sachverhalt nicht zu erkennen. Weiterhin sei ein dringender Tatverdacht gegeben. Lediglich im Fall von Mario L. trat er der Haftentlassung mit Blick auf die Beweisaufnahme nicht mehr entgegen.

Die Anwälte von Mario L, Oliver Gaertner und Thorsten Merz, sind zufrieden: „Wir waren von Anfang an von der Unschuld unseres Mandanten überzeugt.“ Die Rechtsanwälte Thomas Gros und Dr. Sebastian Wollschläger vertreten Pasquale B. Auf Nachfrage unserer Zeitung betont Thomas Gros:

Mandant kein Mitglied der Mafia

„Das Landgericht Hagen ist endlich unserer Aufforderung gefolgt. Von Anfang an haben wir beantragt, den Haftbefehl gegen unseren Mandanten aufzuheben. Der Zeuge Michael P. litt unter einer Persönlichkeitsstörung. Er war ein Schauspieler – und das nicht nur von Beruf, sondern auch im wahren Leben. Unser Mandant ist kein Mitglied der Mafia.“

Offen, wie im Fall der verbliebenen Angeklagten entschieden wird. Vor der Auslieferung nach Deutschland hatten Giuseppe und Luca B – Vater und Sohn – langjährige Haftstrafen wegen eines anderen Kapitaldelikts im italienischen San Remo abgesessen. Die Strafen dürften noch nicht verbüßt sein.