Lünen. . Gegen übermäßigen Alkoholkonsum Jugendlicher versucht sich derzeit Bundesfamilienministerin Schröder stark zu machen. Gelingt ihr die Verschärfung der Jugendschützgesetze, dann bräuchte die Stadt Lünen für effektivere Kontrollen auch mehr Personal.

Dass alkoholisierte Jugendliche, teils Kinder unter 14, keine Seltenheit sind, besagt auch die jüngste Pressemitteilung der Polizei Dortmund und Lünen zum Schulferienbeginn. Durch Ruhestörung, Belästigungen oder kleinere Straftaten machten sie auf sich aufmerksam. Oberstes Ziel der Ordnungskräfte: „Durch Aufklärung und Kontrollen eine Verhaltensänderung herbeiführen“. Dafür könnte es, vorausgesetzt der Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder setzt sich durch, künftig eine noch strengere Handhabe geben.

Schröders Vorschlag sieht 20 Uhr als Sperrstunde für unter 16-Jährige bei allen Veranstaltungen und Orten mit Alkoholausschank vor. Es sei denn, sie sind in Begleitung von Erziehungsberechtigten.

Abgesehen von der Frage nach der Sinnhaftigkeit (in Internetforen klären Jugendliche die Ministerin über das „Vorglühen“ auf und protestieren gegen eine totalitär anmutende Bewegungseinschränkung, die auch für Theaterbesuch, Kino, Reise oder Vereinsleben für unter 16-Jährige gelten würde), stellt sich die nach den Konsequenzen und Umsetzungsmöglichkeiten. Für die Stadt Lünen hieße das, so Frank Knoll, Referent des Bürgermeisters, es bräuchte noch mehr Personal. Eine halbe Stelle zusätzlich sei bei der Stadt bereits eingerichtet worden, um die schon nach geltendem Jugendschutz geforderten Kontrollen gewährleisten zu können.

Bei öffentlichen Festen und in Gaststätten, in Kinos, Kneipen, Trinkhallen und Geschäften sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs und achten auf Jugendliche, reagieren auf Beschwerden von Eltern oder Nachbarn. Viermal haben sie im letzten halben Jahr Bußgelder verhängt, zweimal für den Verkauf von Branntwein an unter 18-Jährige. Wolfgang Starost vom Fachbereich öffentliche Ordnung: „Unter 200 Euro kommt da kein Händler weg. Bis 50 000 Euro Geldbuße lässt der Jugendschutz für die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu.“

Aus seiner Sicht werde sich wenig ändern, sagt Martin Raudszus, Leiter des Lükaz. „Wenn wir etwas für unter 16-Jährige machen, gibt’s eh keinen Alkohol im Ausschank.“ Aus Jugendschutzgründen würden die Altersgruppen getrennt. Ältere hätten sowieso kein Interesse, auf Veranstaltungen zu gehen, auf denen auch 14-Jährige rumhüpfen. Einzige Ausnahme: Konzerte.

Am 1. Mai am Cappenberger See mussten 20 Jugendliche in diesem Jahr wegen Alkoholproblemen betreut werden. Wolfgang Starost: „Da sind wir mit geballter Kraft vor Ort.“