Dorsten / Vest. .

Gut gemeint aber kaum gefragt. Das Sozialticket führt im Bereich der Vestischen eher ein Schattendasein. 119 000 Menschen aus dem Vest könnten aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse das vergünstigte Monatsticket (29.90 Euro) kaufen. Doch nur etwa 1900 tun es. Damit zeichnet sich schon nach gerade einem halben Jahr ab, dass mit dem Ticket nicht der große soziale Wurf gelandet wurde.

Der Kreistag hatte 2011 beschlossen, das Sozialticket bei der Vestischen zum 1. November bis zunächst zum 31. Dezember 2012 einzuführen. Das Land übernimmt die Kosten. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hatte in einer Musterrechnung die mit der Einführung des Sozialtickets verbundenen voraussichtlichen Mindereinnahmen ausgewiesen. Sie betragen für den Kreis 800 000 bis 900 000 Euro pro Jahr. Das Land hatte versichert , dass während der Pilotphase die bereit stehenden Gelder für die erwartete Nachfrage ausreichen und auf die Kommunen, insbesondere auf die mit einem Nothaushalt, keine Mehrkosten zukommen. Im Herbst sollen Erfahrungen ausgewertet und darüber beraten werden, ob und wie es weiter angeboten wird.

Das Sozialticket soll Menschen mit niedrigen Einkommen zu mehr Mobilität zu verhelfen und damit unter anderem zu mehr Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben ermöglichen. Ursprünglich ist man im Kreis davon ausgegangen, dass etwa 14 Prozent der 119 000 Anspruchsberechtigten das Sozialticket regelmäßig lösen werden. Nach den vorliegenden Zahlen aus dem vergangenen Monat Mai sind es derzeit keine zwei Prozent.

Die Zahlen in Dorsten entsprechen denen im Vest. 187 Sozialtickets wurden im April in Dorsten gezählt, erklärt Norbert Konegen, Pressesprecher der Vestischen. Darunter waren auch 23 Chipkarten, deren Inhaber schon vorher ein Abo bei der Vestischen hatten. Für die lohnt sich das Sozialticket besonders, kostet ein vergleichbares Ticket1000 doch 52,40 €.

Mit einem Leistungsbescheid des JobCenters können Empfänger von ALG II, Sozialgeld oder vergleichbaren Sozialleistungen im VerkaufsCenter am ZOB einen für sechs Monate gültigen Berechtigtenausweis beantragen.

Kritisiert worden war am Sozialticket zuletzt auch die Tatsache, dass es ein „Ticket zum Schämen“ sei. Weil groß „Sozialticket“ drauf steht, sei jeder, der im Bus die Karten vorzeigt, sofort als Hilfe-Empfänger zu identifizieren. Das gilt in der Tat für alle neu ausgestellten Berechtigungsausweise mit Wertmarke. Auf den elektronischen Tickets, die die Vestische für bisherige Abonnenten weiterführt, steht dagegen ein unverfängliches „Mein Ticket“. Eine Kennzeichnung der Ausweise sei notwendig, um die Fahrten zählen zu können, so Konegen. Für den Namen sei aber der VRR, nicht die Vestische zuständig.

Die Pilotphase des Sozialtickets soll im Herbst u.a. durch den VRR und einen Wirtschaftsprüfer analysiert werden. Dann wird man sehen, wie es damit nach der Testphase Ende 2012 weitergeht.