Plettenberg/Hagen. . Mit einer perfiden Masche sollen zwei Männer ihre leeren Kassen gefüllt haben. Den 38- und 40-Jährigen wird vorgeworfen, mit Hilfe gesondert verfolgter Komplizen Verkehrsunfälle in Plettenberg und Umgebung fingiert zu haben. Jetzt müssen sie sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Hagener Landgericht verantworten. Sie schweigen.

Zwischen Juni 2006 und Februar 2011, so der Vorwurf, sorgten die Angeklagten und um die 30 gesondert verfolgte Mittäter in 22 Fällen dafür, dass es krachte – im wahrsten Sinne des Wortes. In Plettenberg und Umgebung führten sie laut Anklage absichtlich Unfälle herbei, um so in den „Genuss“ von Versicherungsleistungen zu kommen, die ihnen tatsächlich gar nicht zustanden. „Zufällig“ gerieten Autos in den Gegenverkehr, fuhren blind aus einer Einfahrt, oder andere Verkehrsteilnehmer wurden übersehen. Dabei sollen die Angeklagten zum Teil über Handy Regie geführt und in anderen Fällen die Kollisionen selbst verursacht, dann jedoch einen ihrer „Helfer“ hinter das Steuer gesetzt haben.

Versicherung weigert sich

Insgesamt, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, beläuft sich der Schaden auf weit über 100 000 Euro. Und, die Summe wäre noch höher ausgefallen, wenn sich die betroffenen Versicherungen nicht in einigen Fällen geweigert hätten, die Forderungen zu begleichen.

In Plettenberg sollen sie ein Mal zugeschlagen haben. Sie sorgten, so der Vorwurf, im Februar vergangenen Jahres auf der Ebbetalstraße für Blechschaden.

Seit dieser Woche sitzt das Duo auf der Anklagebank. Zu den Vorwürfen wollen sie sich nicht äußern. Für die 6. Große Strafkammer bedeutet ihr Schweigen Sisyphusarbeit. Fall für Fall muss jeder Unfall unter die Lupe genommen werden. Vertreter der Versicherungen sollen gehört werden. Erschwerend kommt hinzu, dass etliche der gesondert Verfolgten vermutlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werden.

Auch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. So zum Beispiel im Fall des jungen Mannes, der an seinem Geburtstag von Polen aus anreist, um hier festzustellen, dass die Ladung seinem verstorbenen Vater galt.

Bislang hat das Gericht Verhandlungstage bis Mitte Juli anberaumt. Offen ist, ob die ausreichen, um Licht in dieses Dunkel zu bringen.