Schwerte. . Radfahrer und Hundehalter sind selten Freunde. Jogger mögen in der Regel keine frei laufenden Vierbeiner. Und Fußgänger können hier und da oftmals nur mit einem großen Schritt zur Seite retten, wenn Inlineskater im Affenzahn über asphaltierte Wege rasen.
Allen ist allerdings ein Platz gemein: der Ruhrwanderweg, über den auch ein Teil des Ruhrtalradweges führt. Die Polizei mahnt jetzt zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zu einem respektvollen Umgang miteinander.
„Müssen die denn immer so rasen?“
Anlass für die polizeilichen Mahnungen sind zwei Unfälle. Bei einem wurde ein Radfahrer durch einen nicht angeleinten Hund zu Fall gebracht, in einem zweiten Fall am Pfingstmontag musste ein 73-jähriger Fußgänger sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem er von hinten von Radfahrer quasi auf die Hörner genommen worden war. „Es ist ja auch unglaublich, wie rücksichtslos manche Hundehalter ihre Tiere laufen lassen“, schimpft Nicole Müller. Die Villigster radelt regelmäßig durch die Ruhrwiesen nach Schwerte. „Müssen die denn immer so rasen?“, fragt Christoph Walther im Gegenzug und meint Radler, die den Ruhrwanderweg als Rennstrecke missbrauchen. „Hier können doch auch kleine Kinder spielen, die nicht so schnell reagieren und an die Seite springen können wie das ein Hund kann“, sagt der Ergster.
Inlinefahrer, Walker, Nordic-Walker, Spaziergänger, Radfahrer, kleine Kinder, die ihre ersten Versuche allein auf dem Kinderfahrrad starten – alle treffen sich in den Abendstunden und besonders an den Wochenenden bei guter Wetterlage auf den ausgewiesenen Wander- und Radwegen des Ruhrtals. Über frei laufende Hunde muss sich dabei noch nicht einmal jemand aufregen. Die Anleinpflicht, erklärt die Polizei, gilt nur innerhalb bebauter Ortsteile. Allerdings macht auch das Ordnungsamt deutlich, dass ein Hundehalter jederzeit so auf sein Tier einwirken können muss, dass Gefahren und Belästigungen für andere Bürger erst gar nicht aufkommen. Hundehalter sollten ihr Tier bei Erkennen von entgegenkommenden Radfahrern, aber auch Spaziergängern, zu sich rufen und kurz festhalten.
Rechtsfahrgebot auf Wanderweg
„Allgemein empfiehlt die Direktion Verkehr lieber mal stehen zu bleiben, vom Rad abzusteigen und sich auch an ein „Rechtsfahrgebot“ auf einem Wanderweg zu halten“, erklärt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde. Nebeneinander fahren sei sicher zum Zwecke einer Unterhaltung nachvollziehbar, doch von hinten sich annähernde andere Radfahrer werden selten rechtzeitig erkannt. Sportgruppen sollten nicht ihre Gruppenstärke ausnutzen und die gesamte Breite der Wege in Anspruch nehmen. Zwei nebeneinander, der Rest dahinter und schon ist Platz da für andere.