Nachrodt.

„Bisher war ein Bezirks-Schornsteinfeger immer von seiner Ernennung an bis zum Eintritt in den Ruhestand für seinen amtlich zugeteilten Kehrbezirk tätig. Das wird künftig nicht mehr so sein“, so Bernhard Mertens. Der Obermeister der Schornsteinfeger-Innung im Bezirk Arnsberg referierte am Dienstag beim Treffen der Mitgliedern der Siedlergemeinschaft Nachrodt-Einsal in der Rastatt. Für den örtlichen Bezirks-Schornsteinfegermeister Heiko Consemüller bedeutet das, dass er sich 2014 erneut um sein Amt erneut bewerben muss. Vom Regierungspräsidenten in Arnsberg wird nur noch eine befristete Bestellung von sieben Jahren ausgesprochen. Andererseits können sich Hausbesitzer in Angleichung an das EU-Recht künftig auch einen anderen „bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfeger“ wählen, als den für den Kehrbezirk zuständigen.

Was sich ab 2013 im Bereich des Kehrens, Messens und Überprüfens der Kamine alles ändern wird, zeigte Bernhard Mertens den Mitgliedern der Siedlergemeinschaft mittels einer Video-Präsentation auf. Er trat dafür ein, dass sich die Hauseigentümer nach wie vor für ihren bisherigen Schornsteinfeger entscheiden sollten. Heiko Consemüller ist seit dem 1. April 2004 für beide Gemeindeteile zuständig. Er ist Nachfolger des Wiblingwerders Hans-Joachim Haase, der 2004 in den Ruhestand trat. Zum Kehrbezirk von Consemüller gehören in der Doppelgemeinde rund 1600 Gebäude.

Selbst wenn sich Hauseigentümer für einen anderen Kaminkehrer entscheiden sollten, ist der Schornsteinfeger im eigenen Bezirk immer noch für sogenannte „hoheitliche Aufgaben“ wie zum Beispiel dem Ausstellen von Bescheinigungen zu Baumaßnahmen und der Kontrolle der fristgemäßen Ausführung des Kehrens zuständig. Mehr über die neuen Bestimmungen ist unter www.schornsteinfegerinnung.de im Internet zu finden. Der Vortrag fand im Rahmen der von Horst Humme geleiteten Mitgliederversammlung statt.