Kamen. . Eigentlich war der gestrige Verhandlungstag beim Dortmunder Landgericht dafür vorgesehen, dass der Angeklagte Unternehmer Ulrich Sch. endlich Stellung bezieht zu den Anschuldigungen, er habe in seiner Kamener Villa eine Hanfplantage unterhalten und mit dem daraus gewonnenen Cannabis gehandelt.
Eigentlich war der gestrige Verhandlungstag beim Dortmunder Landgericht dafür vorgesehen, dass der Angeklagte Unternehmer Ulrich Sch. endlich Stellung bezieht zu den Anschuldigungen, er habe in seiner Kamener Villa eine Hanfplantage unterhalten und mit dem daraus gewonnenen Cannabis gehandelt. Doch der sonst so eloquent auftretende Ulrich Sch. gab sich gestern wortkarg und ließ über seinen Anwalt jegliche Teilnahme an Drogengeschäften bestreiten.
Autonomer Bereich
Auch von den Plantagen im Keller seiner Villa will der Angeklagte nichts gewusst haben. „Das war ein autonomer Bereich mit separatem Eingang“, erklärt sein Anwalt. Zugang hätte jeder haben können, der in dem Haus wohnte. Die anderen Beteiligten hätten eigenständig gehandelt.
Die beiden Richter konfrontierten Ulrich Sch. daraufhin mit Aufzeichnungen, die die Polizei in der Villa des Kamener Musikverlegers sichergestellt hatte. Zwei Stunden lang verlasen sie Seite um Seite aus einem Warenbestandsbuch aus dem Jahr 1998, das unter der Bezeichnung „Biotrade“ lief, Einträge zu Ein- und Ausgängen von „Balas“ und „Kanten“ (Haschisch).
Penible Buchführung
Von 9 bis 4000 Gramm wurde über alle Ein- und Ausgänge penibel Buch geführt – vor allem handschriftlich. Aus den Jahren 2006 bis 2011 verlasen die Richter Aufzeichnungen zu Erträgen und Geldtransfers – von monatlich mehreren Zehntausend Euro ist die Rede –, in denen vor allem die Namen der drei weiteren Beteiligten Hassan U., Mustafa A. und Thorsten St. fallen. Die drei wurden bereits verurteilt und werden in den kommenden Verhandlungstagen noch als Zeugen auftreten.
Auch der Vorname des angeklagten Unternehmers sowie seine Initialen „US“ werden mehrfach in den buchhalterischen Aufzeichnungen genannt. Gleichwohl bestritt Ulrich Sch. jegliche Teilnahme an „operativen Geschäften“ und wollte sich zu den Aufzeichnungen vorerst nicht äußern. Zudem meldete er auch Zweifel an, dass es sich bei den sichergestellten Aufzeichnungen um seine Handschrift handelt.