Altena. .

Wie behindert muss man sein, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen? Das wird derzeit in Facebook heftig diskutiert: In der Internetgemeinschaft wurde der Anhörungsbogen eines Altenaers gepostet, dem trotz Behinderten-Ausweis ein „Knöllchen“ über 35 Euro ins Haus flatterte.

Kerstin Sonntag überwacht den ruhenden Verkehr in der Stadt und kann das erklären: Falschparker mit Behindertenausweise sind immer wieder ein Ärgernis, insbesondere, wenn ein grüner Ausweis auf dem Armaturenbrett liegt. „Der berechtigt nämlich gar nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, sondern nur der blaue“, erklärt Sonntag.

Der Blaue wird gern missbraucht

Der blaue birgt allerdings viel Missbrauch, weiß die Politesse. Oft komme es vor, dass ein Nachbar sich mit dem Ausweis einer schwerbehinderten Person auf in die Stadt mache, um bequem die innenstadtnächsten Parkplätze zu nutzen. Denn auch ein Blinder oder stark Sehbehinderter, der gar nicht selbst Autofahren kann, ist berechtigt, einen blauen Behindertenausweis für sich zu beanspruchen und mit einer Begleitperson die Behindertenparkplätze aufzusuchen.

Kerstin Sonntag schreibt im Verdachtsfall durchaus mal einen Parksünder auf, wenn ihr auffällt, dass ein vermeintlich Schwerbehinderter fit wie ein Turnschuh den Fahrersitz verlässt und auch keinem behinderten Beifahrer aus dem Auto hilft. „So kommt es, dass auch mit blauem Ausweis Anhörungsbögen in der Post landen. Diese Ordnungswidrigkeit kostet 35 Euro. Und ist bewusst so hoch gewählt, weil es abschrecken soll. Für Menschen, die den Parkplatz wirklich brauchen, ist es nämlich sehr ärgerlich, ihn nicht nutzen zu können, wenn einer drauf parkt, der ihn nicht braucht.“

Natürlich kann sich Kerstin Sonntag auch irren. „Wer berechtigt geparkt hat und trotzdem Post von uns bekommt, kann das aufklären. Zum Beispiel, indem uns der Arzttermin genannt wird, der an dem Tag wahrgenommen wurde.“

Meist, so erklärt Kerstin Sonntag, seien es solche Termine, die in der Stadt wahrgenommen würden. Außerdem: „Die Menschen, die wirklich Anspruch auf die Parkplätze haben, kennt man in der Regel. Da gibt es gar keine Diskussionen, die dürfen und sollen dort parken. “

Wer als Beispiel angibt, der kranken Großmutter beim Modebummel bei Neuhaus geholfen zu haben, muss aber auch mal damit rechnen, dass ihm nicht sofort geglaubt wird und er Zeugen benennen muss. „Den blauen Ausweis bekommt man schließlich nicht ohne weiteres, da liegt schon eine sehr schwere Behinderung oder Erkrankung vor. Wer den hat, kann in der Regel gar nicht mehr bummeln gehen. Deshalb sind wir da hellhörig und haken nach.“

Auch Nachbarn dürfen begleiten

Auf der sicheren Seite sei man in Altena, wenn der Inhaber des Parkausweises mit unterwegs ist, wenn der Parkplatz genutzt wird. Es muss auch nicht sein eigenes Auto sein, das dort parkt.

„Auch ein hilfsbereiter Nachbar kann problemlos als Begleitperson auftreten“, erklärt Kerstin Sonntag. Für jeden Fall aber gilt: Gut sicht- und lesbar muss er sein, der blaue Ausweis.